Weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte kommt im Dezember 2025

Ein grüner Schuko-Stecker, ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) darf nach der neuen VDE-Produktnorm mit einem modifizierten Schuko-Stecker ausgestattet werden.Grafik: Dominik Neudecker / stock.adobe.com
Schuko-Stecker für Balkonkraftwerke müssen mit einer Schutzumhüllung oder einem internen Trennschalter ausgestatten sein.
Lange hat das Normungsgremium gerungen, jetzt ist die sie da: Die VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte als Gesamtsystem. Die maximale Leistungsgrenze wird erhöht, und modifizierte Schuko-Stecker werden als neue Anschlussmöglichkeit zulässig.

Die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte wird im Dezember 2025 veröffentlicht. Mit der DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ erscheint nach acht Jahren intensiver Normungsarbeit, zwei veröffentlichten Normungsentwürfen, den dazugehörigen Einspruchsberatungen mit mehr als insgesamt 1250 Einsprüchen und schlussendlich noch dem Schlichtungsverfahren mit dem Veröffentlichungsdatum Dezember 2025 die nationale Produktnorm für das Balkonkraftwerk. Die wichtigste Neuerung: Man darf für die Mini-Photovoltaik nun auch Schuko-Stecker verwenden, wenn die diese mit einer Schutzumhüllung oder einem internen Trennschalter ausgestatten sind. Balkonkraftwerke mit Speicher sind von der neuen Norm nicht erfasst.

Erarbeitung der Produktnorm für Steckersolargeräte

Die Produktnorm definiert erstmalig technische Anforderungen für Steckersolargeräte – auch bekannt als Balkonkraftwerke – als Photovoltaik-Gesamtsystem. Die Vornorm wendet sich in erster Linie an alle, die Steckersolargeräte entwickeln, herstellen und anbieten. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte wissen damit künftig genau, welche technischen Anforderungen sie zu erfüllen haben. Prüfeinrichtungen können anhand der Norm die Sicherheit prüfen. Weiterhin adressiert die Norm auch Endverbraucher, Verkäufer, Anbieter, Vermieter, Hausbesitzer, da sie umfassende Anforderungen an die Dokumentation enthält. „Endverbraucher können sich hierdurch ein klares Bild machen, was sie zu beachten haben, und welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte“, sagt Ansgar Hinz, Vorstandsvorsitzender des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. „Durch normkonforme und damit im Sinne der Produkthaftung für den Anwender sichere Geräte wird das Vertrauen in die Technik der Steckersolarsysteme am Markt deutlich gesteigert.“

Sicherheit und Schutz sowie Verbraucherinteressen in Einklang bringen

Zu den diskutierten zentralen Themen – der Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie dem vereinfachten Netzanschluss – konnten die Expert:innen lange keinen abschließenden Konsens finden. Besonders intensiv haben sie dabei über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze der Stecker-PV diskutiert. Ziel war es, die Sicherheit des Steckersolar-Gerätes, insbesondere das Risiko eines elektrischen Schlags, die mechanische Sicherheit und die Überlastung der Hausinstallation in Einklang mit den Verbraucherinteressen in Einklang zu bringen.

Maximale Leistungsgrenze der Photovoltaik-Module

Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wurde auf 800 VA festgelegt, analog der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Dabei legt die Norm die maximal zulässige Gesamt-PV-Modulleistung legt die Norm auf 800 Watt + 20 % (also 960 Watt) fest, wenn das Steckersolargerät mit einem Schuko-Stecker ausgestattet ist. Die maximal zulässige Photovoltaik-Leistung beträgt 2000 Watt, wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), versehen ist.

Schuko-Stecker für Balkonkraftwerk braucht Schutzumhüllung oder Trennschalter

Die Produktnorm enthält neue Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Hierfür haben die Expert:innen mehrere Schutzmaßnahmen definiert, um ein Balkonkraftwerk auch über einen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann man mit einem modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter erfüllen. Zum anderen kann der Hersteller den Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter verwirklichen. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) bleibt weiterhin zulässig.

DKE/K 373 Normauslegung und FAQ

Einer der wesentlichen Aspekte aus der Schlichtung war, dass das zuständige Normungsgremium DKE/K 373 ein Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen parallel zur Veröffentlichung der Produktnorm zur Verfügung stellt. Hierzu stellen die Expert:innen Mitte Dezember 2025 eine Normauslegung sowie ein FAQ zur Erläuterung und Hilfestellung für die Anwendung der Produktnorm bereit.

Weitere Normungsaktivitäten für Balkonkraftwerk mit Speicher

Balkonkraftwerke mit Strom-Speicher sind von dieser Produktnorm nicht erfasst. Diese Geräte müssen nach Einschätzung der Expert:innen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteiles für solche Steckersolargeräte mit Energiespeichern bereits begonnen.

Großes internationales Interesse

Zahlreiche Länder weltweit warten mit großem Interesse auf die nationale Produktnorm; auch das internationale technische Normungskomitee IEC/TC 82 „Solar photovoltaic energy systems“ hat bereits Interesse an der nationalen Norm bekundet. „Die Netzanforderungen im internationalen Bereich sind aufgrund der unterschiedlichen Regeln der Länder sehr vielfältig“, sagt Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energy bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im VDE. „Hier wird die Normung sehr aufwendig, weil sehr viele Besonderheiten an die jeweiligen nationalen Anforderungen angepasst werden müssen.“ Sinnvoll ist es daher, den Teil der Norm, der sich nicht um Netzanforderungen dreht, in die internationale Normung zu übertragen. „Dieser Teil ist sicherlich für alle Länder sinnvoll und relevant“, so Nollau. „Die Produktnorm wird daher höchstwahrscheinlich als Grundlage für die Erarbeitung einer internationalen Norm dienen.“

Quelle: VDE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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