Bundesregierung einigt sich mit EU auf Kraftwerksstrategie

Schriftzug H2Ready auf blauem Hintergrund für Wasser.Grafik: Thomas / stock.adobe.com
Alle Gaskraftwerke für die bundesdeutsche Kraftwerksstrategie müssen wasserstofffähig sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit der EU-Kommission im Grundsatz auf die Kraftwerksstrategie geeinigt. Noch 2026 sollen Ausschreibungen für 12 GW wasserstofffähige Gaskraftwerke starten. Noch muss das Gesetz aber von Brüssel beihilferechtlich genehmigt werden.

Die Bundesregierung hat mit der Europäischen (EU) Kommission eine Grundsatzeinigung zu Eckpunkten für die Kraftwerksstrategie erzielt. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit. Die Eckpunkte seien der Rahmen für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Absicherung der Stromversorgung in Deutschland im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Die Einigung beinhalte zudem eine übergreifende Gesamtstrategie für den technologieneutralen Zubau steuerbarer Kapazität und damit für die Absicherung der Versorgung mit Strom in Deutschland insgesamt.

Die Grundzüge der Kraftwerksstrategie mit ihrem Fokus auf wasserstoffähige Gaskraftwerke waren unter dem früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erarbeitet worden. Dessen Nachfolgerin Katherina Reiche sagte zu der Einigung:

“Mit den kurzfristigen Ausschreibungen über zwölf Gigawatt neuer, zusätzlicher steuerbarer Leistung schaffen wir auch für die Zukunft die Grundlage für eine gesicherte Stromversorgung in Deutschland und damit für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Zugleich setzen wir den Startpunkt für einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt, mit dem wir den Zubau weiterer Kraftwerke und anderer flexibler Kapazitäten anreizen. So sichern wir die Versorgungssicherheit und die Einhaltung unserer Klimaschutzziele gleichermaßen.”

Im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr Ausschreibungen für 12 Gigawatt (GW) neue, steuerbare Kapazität starten. Für 10 GW dieser Ausschreibungen sei ein Langfristkriterium vorgesehen. Das bedeutet, dass die dort bezuschlagten Kapazitäten aus Gründen der Versorgungssicherheit über einen längeren Zeitraum am Stück Strom erzeugen können müssen. Diese Langfristkapazitäten, wie z.B. – aber nicht ausschließlich – moderne und hocheffiziente Gaskraftwerke, werden spätestens im Jahr 2031 ihren Betrieb aufnehmen. In den Jahren 2027 und 2029/2030 werden dann weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten folgen, die spätestens im Jahr 2031 verfügbar sein müssen. Diese Ausschreibungen werden auch für bestehende Anlagen offen sein.

Alle Kraftwerke müssen wasserstofffähig sein

Sämtliche dieser Kraftwerke würden zudem wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisieren. Um den Kraftwerkspark gezielt weiter zu dekarbonisieren, sollen zusätzliche Maßnahmen einen vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anreizen, so dass 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden. Dazu wird Deutschland einen Rechtsrahmen schaffen, so dass ab 2027 auch Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung, die u.a. Differenzverträge für die zusätzlichen Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff vorsehen, erfolgen.

Die Kraftwerksstrategie trage somit dazu bei, die Stromversorgungssicherheit in Deutschland zu sichern sowie zugleich das deutsche Ziel der Klimaneutralität in 2045 einzuhalten. Insbesondere sichere sie den gesetzlich verankerten Kohleausstieg bis spätestens 2038 ab. Sie unterstütze ferner die gesetzliche Vorgabe, alle Kraftwerke bis 2045 emissionsfrei zu betreiben.

Das Beihilfeverfahren sei mit dieser Grundsatzeinigung zu den Eckpunkten allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Kraftwerksstrategie benötige nach Vorlage des Gesetzentwurfs noch abschließend von der Europäischen Kommission die beihilferechtliche Genehmigung.

BDEW: Biogas und Speicher berücksichtigen

Die Kraftwerksstrategie werde damit Teil einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Versorgung mit Strom in Deutschland. Dazu gehöre auch die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmarkts im Laufe des Jahres 2027, der ab dem Jahr 2032 sicherstellen wird, dass ausreichend steuerbare Kapazitäten im System sind. Dessen Ausgestaltung befindet sich derzeit noch in der Diskussion.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Einigung: „Es war jetzt absolut notwendig, dass Brüssel und Berlin sich nach nunmehr drei Jahren auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt haben. Damit setzt die Bundesregierung ein entscheidendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie nimmt das Thema Versorgungssicherheit ernst. Dadurch können die Erneuerbaren Energien als Rückgrat unserer Energieerzeugung mit steuerbarer Leistung flankiert werden”, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Der BDEW forderte aber auch Fortschritte für den künftigen Kapazitätsmarkt. Entscheidend sei, dass das BMWE “jetzt schnell ein einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 wählt, das mit den geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie kompatibel ist. Dieser muss den Bau weiterer Kapazitäten, inklusive Flexibilitäten und Speicher anreizen, und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigen”, so Andreae.

Quelle: BMWE / BDEW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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