Dena: Mustervertrag für virtuelle Stromverträge – vPPA
Foto: Charlie's / stock.adobe.comDie Deutsche Energieagentur (Dena) stellt im Rahmen der Marktoffensive Erneuerbare Energien einen Mustervertrag für virtuelle, bilaterale Stromabnahmeverträge (vPPA) zur Verfügung. Wie die Dena weiter mitteilte, handelt es sich bei der Marktoffensive handelt es sich um ein Projekt der Dena und der DIHK. Sie hatte bereits ein Vertragsmuster für physische PPA erstellt.
PPA sind langfristige Stromverträge außerhalb der EEG-Förderung, meist zwischen einem Erzeuger erneuerbarer Energien und einem Großabnehmer oder einem Stromversorger. Virtuelle PPA (vPPA) dienen (wie auch physische) der Absicherung gegen Strompreisrisiken (Hedging) und der Übertragung von Herkunftsnachweisen. Der entscheidende Unterschied zu physischen PPA: Die Stromlieferungen sind nicht dem Abnehmer geschuldet, sondern werden über die Börse verkauft; die Vertragspartner gleichen die Preisdifferenz zwischen Marktpreis und festem Vertragspreis bilateral aus (Settlement).
Virtuelle PPA bieten ferner Vor- und Nachteile für die Energielieferung. Sie lassen sich unkompliziert in bestehende Stromlieferverträge und ohne Auswirkungen auf Bilanzkreise einbetten. So kann der Strombezug aus mehreren Standorten (auch in verschiedenen Gebotszonen) in einen einzigen Vertrag einfließen. Gleichzeitig führt der Wegfall der Stromlieferverpflichtung jedoch dazu, dass vPPA im Regelfall regulatorisch als Energiederivat bzw. Finanzinstrument einzustufen sind. Das kann mit besonderen Verpflichtungen bei Bilanzierung und Finanzberichterstattung einhergehen.
Corinna Enders, Vorsitzende der dena-Geschäftsführung: „Der marktgetriebene, ungeförderte Zubau der erneuerbaren Energien über PPA wird immer wichtiger. Virtuelle PPA sind in Deutschland und Europa vergleichsweise wenig verbreitet und aufgrund der vertraglichen Komplexitäten besonders herausfordernd. Das neue Vertragsmuster verringert die Transaktionskosten für Marktakteure und trägt dazu bei, das Modell für mehr Unternehmen branchenübergreifend in Deutschland zugänglich zu machen.”
Um Unternehmen bei der Prüfung der individuellen Eignung von vPPA zu unterstützen, ist das Vertragsmuster durch mehrere Begleitdokumente ergänzt. Sie behandeln ausführlich Vor- und Nachteile der beiden Modelle, wichtige rechtliche Aspekte wie finanzielle Bilanzierungsfragen. Vertragsmuster und Begleitdokumente wurden gemeinsam mit den Anwaltskanzleien DLA Piper und gunnercooke sowie den Beratungsunternehmen Pexapark und Deloitte ausgearbeitet.
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