Wind- und Solarparks: Millionen an Beteiligung für Kommunen

Portrait von Falko Meier-Hübner, Experte für kaufmännische Betriebsführung bei node.energy.Foto: node.energy
Falko Meier-Hübner, Experte für kaufmännische Betriebsführung bei node.energy
Die kommunale Beteiligung an Solar- und Windparks nach §6 EEG generiert Millionen für die Haushalte von Städten und Gemeinden. Immer mehr Bundesländer machen derweil die formal freiwillige Abgabe zur Pflicht.

Im Zuge des §6 EEG habern Kommunen in Deutschland 2025 finanzielle Beteiligungen mindestens im zweistelligen Millionenbereich erhalten. Das legen Untersuchungen des Softwareanbieters Node.energy für die eigenen Kunden nahe. Demnach haben 152 node.energy-Kunden insgesamt 1.200 Kommunen an 3.000 Anlagen finanziell beteiligt und dabei über 21,5 Mio. Euro aus Wind- und Photovoltaikanlagen an kommunale Haushalte überwiesen.

Ein Großteil dieser Zahlungen werde in der Praxis an Anlagenbetreiber zurückerstattet, so das Unternehmen. Denn rund 79,5 Prozent der Gesamtsumme seien erstattungsfähig über den Netzbetreiber. Die Daten zeigen, dass sich die kommunale Beteiligung zunehmend etabliert: Mehr als 21 Prozent der rund 14.000 Anlagen im digitalen Betriebsführungsportfolio von Node.energy nutzten das Modul zur automatisierten Abwicklung der Zahlungen. Die Daten zeigen darüber hinaus aber auch, dass die dadurch entstehende Erstattungsfähigkeit der zentrale Grund dafür ist, dass Anlagenbetreiber die Kommunen überhaupt beteiligen. Das spiegelt sich in der Zahl wider, dass nur 20 % der ausgezahlten Beträge aus nicht erstattungsfähigen Mengen bestehen und über 80 % der Zuschüsse an die Kommunen wahrscheinlich nur deswegen ausgezahlt werden, da sich die Anlagenbetreiber die Beträge erstatten lassen können.

Die kommunale Beteiligung bringt für Betreiber einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich. Eine Anlage beteiligt im Durchschnitt vier Gemeinden, gleichzeitig erhält eine Kommune im Schnitt Zahlungen von drei unterschiedlichen Anlagenbetreibern. Entsprechend komplex ist die Abrechnung. Der Aufwand entsteht dabei nicht nur bei der Erstellung der kommunalen Gutschriften, sondern auch im anschließenden Erstattungsprozess gegenüber dem Netzbetreiber. Da Betreiber die Zahlungen nach § 6 EEG in der Regel leisten, weil ein Großteil der Beträge erstattet wird, müssen die entsprechenden Zahlungen anschließend dokumentiert, zusammengeführt und als Erstattungsantrag eingereicht werden.

Ab Januar Beteiligungs-Pflicht in Bayern

Hintergrund ist, dass die kommunale Beteiligung nach dem EEG formal freiwillig ist. Entsprechend zahlen viele Betreiber sie erst dann, wenn die Erstattung klar ist. Doch der regulatorische Rahmen ändere sich derzeit. Immer mehr Bundesländer schafften gesetzliche Rahmenbedingungen, die entsprechende Zahlungen faktisch zum Standard machen. Neue Regelungen traten unter anderem in Bayern zum 1. Januar 2026 in Kraft. Auch Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein passten ihre Beteiligungsgesetze an den Mechanismus des § 6 EEG an.

„Die Energiewende funktioniert nur, wenn sie wirtschaftlich für Betreiber und gleichzeitig sichtbar für Kommunen ist“, so Falco Meyer-Hübner, Experte für die kaufmännische Betriebsführung bei node.energy. „Die Beteiligung nach § 6 EEG schafft genau diesen Ausgleich. Betreiber können Projekte effizient und rechtssicher betreiben, während Kommunen transparent an den Erlösen der Anlagen beteiligt werden. Unsere Daten zeigen, dass digitale Prozesse eine zentrale Rolle für eine skalierbare und rechtssichere Betriebsführung spielen. Es geht um zu viel Geld, um den Prozess in einem fehleranfälligen, manuellen, excel-basierten Verfahren abzuwickeln, das im nächsten Jahr wieder die gleiche Unsicherheit mit sich bringt.“

Quelle: Node.energy | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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