Netzausbau: Kabinett legt Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vor
Foto: Gundolf Renze / stock.adobe.comDas Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes gebilligt. Dieser soll laut Reiche Planungssicherheit schaffen und einen sicheren Netzbetrieb ermöglichen. Zudem will der Bund durch Leitungen in Nachbarstaaten die Integration des deutschen Stromnetzes in das europäische Gesamtnetz verbessern.
„Mit den 45 neuen Stromleitungsvorhaben setzen wir die Energiewende konsequent fort. Gleichzeitig legen wir den Grundstein für den weiteren kosteneffizienten Ausbau der Stromnetze, indem wir die neuen Stromautobahnen wieder als Freileitung realisieren“, sagt Wirtschaftsministerin Reiche. „Beides bedeutet Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn langfristig senken wir damit die Netzentgelte.“
Der Bund nimmt 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan auf. Die Notwendigkeit dieser Vorhaben hatte die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045 bestätigt. Sie sind auch im aktuellen Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber von März 2026 enthalten. Der Entwurf enthält 39 Wechselstromvorhaben und drei Verbindungsleitungen, die nach Dänemark, Großbritannien und die Schweiz führen. Hinzu kommen zwei Gleichstromvorhaben und eine Offshore-Windenergie-Anbindungsleitung. Zudem will der Bund Kosten senken. Daher sollen neue Gleichstromvorhaben als Freileitung gebaut werden, da diese im Vergleich zu Erdkabeln günstiger sind.
ZVEI befürchtet verlangsamten Netzausbau
Für den Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI reicht die Bedarfsplanung nicht aus. „Auch wenn der Strombedarf wegen der industriellen Krise aktuell zurückgegangen ist: Die heutige Netzplanung ist relevant für die Netze ab 2035. Der langfristige Strombedarf wird deutlich steigen – die Elektrifizierung von Industrie, Mobilität und Wärmeversorgung treibt diese Entwicklung ebenso wie der notwendige Ausbau von Rechenzentren“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Daher schwäche der Kabinettsbeschluss die Investitionsbereitschaft und die Planungssicherheit. „Die Hersteller von Netzkomponenten, wie etwa Kabelhersteller, benötigen für ihre Investitionen verlässliche Bedingungen”, so Weber.
Um die Versorgungssicherheit beim auch zukünftig zu gewährleisten, hat die Bundesgegierung ein Strom‑Versorgungssicherheits‑ und Kapazitätsgesetz (StromVKG) auf den Weg gebracht.
Quelle: BMWE, ZVEI | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH