Bundesregierung legt Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor
Foto: maho / stock.adobe.com„Das GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler. Es ist gleichzeitig Schutz von Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten aufgrund von Entscheidungen, die sie nicht kontrollieren. Wir haben einen klaren Pfad festgelegt, wie Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten durch den Einbau von Öl- und Gasheizungen geschützt werden können“, sagt Bauministerin Verena Hubertz. „Das Klimaschutzgesetz und seine Vorgaben gelten. Zum einen durch die Bio-Treppe, die nach und nach hoch läuft und zum anderen durch die Evaluation im Jahr 2030 im Hinblick auf die Klimaneutralität 2045. Wir werden genau darauf schauen, wo wir vielleicht nachsteuern müssen.“
Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-EE-Regel entfällt
Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.
Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes soll zudem einen Mechanismus schaffen, mit dem der Bund nachsteuern könnte, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.
Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040. Die Bundesförderung für den Heizungstausch will der Bund bis mindestens 2029 absichern.
„Zum Schutz von Mietern regeln wir im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird“, sagt Hubertz. Ab 1. Januar 2028 tragen bei neu eingebauten Heizungen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte. Ab 1. Januar 2029 teilen sich bei neu eingebauten Heizungen Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
„Wir setzen die Vorgaben der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht um und gehen damit nicht über das hinaus, was uns die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt“, so Hubertz.
Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft: Mehr Kosten bei weniger Klarheit
Schon in der Verbändeanhörung hatte es viel Kritik an dem Entwurf des GModG gegeben. Was der Entwurf des GModG für die Heizungsbranche bedeutet, berichtet Solarthemen-Chefredakteur Andreas Witt unter S+ auf dem Solarserver. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft vermisst den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen. „Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Kosten bei weniger Klarheit“, sagt Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Es fehlt der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen, wichtige Fragen zur Bio-Treppe klären erst spätere Gesetze, Mietende sind unzureichend geschützt. Währenddessen strebt China in seinem Fünfjahresplan die Technologieführerschaft bei Wärmepumpen an. Wenn wir nicht bald aufwachen, verlieren wir Arbeitsplätze und heizen weiter mit der teuersten Lösung, die der Markt langfristig zu bieten hat: Öl- und Gas.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht das Gesetzesvorhaben positiv. „Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für einfachere und verständlichere Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es sei aber zentral, dass die kommunale Wärmeplanung ihre Steuerungswirkung behält und ein wirtschaftlicher Infrastrukturbetrieb gewährleistet ist. „Technologieoffenheit bei Heizungslösungen darf nicht dazu führen, dass zentrale Infrastrukturentscheidungen unterlaufen werden“, so Andreae.
Nutzungskaskade für feste Biomasse aus GModG gestrichen
Die Bioenergiebranche begrüßt, dass die Bundesregierung die verpflichtende Nutzungskaskade für feste Biomasse gestrichen hat. Auch für das Energieversorger-Netzwerk Thüga geht der heutige Kabinettsbeschluss in die richtige Richtung. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung mehr Wahlfreiheit im Wärmemarkt und weniger Detailvorgaben für den Heizungstausch vor Ort“, so Thüga-Chef Constantin H. Alsheimer. „Die Nutzung grüner Gase soll gezielt angereizt und die Wärmewende ganzheitlich vorangetrieben werden. Dieses Ziel ist richtig und wichtig.““
Alsheimer kritisiert aber die geplante Kostenteilung. Diese schaffe Bürokratie und verzerre den Wettbewerb. „Kritisch sehen wir die geplante Aufteilung von CO2-, Netz- und Brennstoffkosten. Sie greift tief in den Wettbewerb der Energieträger ein, soll nur für Gasheizungen gelten und ist daher einseitig diskriminierend. Damit wird die Heizungswahl verzerrt und das Ziel des Gesetzes – die Nutzung grüner Gase und eine gelingende Wärmewende – konterkariert”, sagt Alsheimer.
Quelle: BMWSB, BNW, BDEW, HBB, Thüga | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH