Trianel Batteriepark Waltrop erhält finale Baugenehmigungen
Visualisierung: TrianelZwei Genehmigungen schließen den behördlichen Prozess ab
Am 15. Mai 2026 gingen die letzten ausstehenden Genehmigungen für den Trianel Batteriepark Waltrop ein. Die Bezirksregierung Recklinghausen erteilte die abschließende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau des Umspannwerks. Eine vorläufige Genehmigung hatte die Behörde bereits Anfang 2026 ausgestellt. Parallel dazu genehmigte die Stadt Waltrop den Bau der eigentlichen Batteriespeichersysteme (BESS). Der dafür notwendige Bebauungsplan war bereits 2025 in Kraft getreten.
Das Umspannwerk bildet die technische Schnittstelle zur Einspeisung des gespeicherten Stroms in das Übertragungsnetz. Der Anschluss ans Übertragungsnetz erfolgt über den Betreiber Amprion, der dem Projekt bereits eine Netzanschlusszusage erteilt hat.
Drei Investoren, dreistelliger Millionenbetrag
.Hinter dem Projekt stehen drei Partner: der Hamburger Asset Manager Luxcara, die Schweizer BKW AG und die Stadtwerkekooperation Trianel. Nach Unternehmensangaben investieren sie gemeinsam einen dreistelligen Millionenbetrag in Entwicklung und Bau des Großbatteriespeichers. Die Speicheranlage soll eine Leistung von 900 MW und eine Kapazität von 1.800 MWh erreichen. Die Fläche ist gesichert, erste Verträge sind unterzeichnet, und die Ausschreibungen für Großkomponenten laufen. Den Baubeschluss kündigt Trianel für die nahe Zukunft an.
Netzentgelt-Debatte belastet Investitionsentscheidung
Trotz des Genehmigungserfolgs bleibt ein zentrales Risiko offen: die mögliche Einschränkung der bisherigen Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher. Trianel-Geschäftsführer Sven Becker warnt: „Die Diskussion um rückwirkende Netzentgelte für Speicher sorgt für erhebliche Verunsicherung bei allen Marktteilnehmern.”
Hintergrund: Nach § 118 Abs. 6 EnWG sind Batteriespeicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, grundsätzlich für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Die Bundesnetzagentur prüft jedoch im Rahmen des AgNes-Verfahrens (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom), ob und in welchem Umfang diese Vollbefreiung künftig eingeschränkt oder vorzeitig beendet werden kann. Dies gilt möglicherweise auch für Projekte, die bereits im Vertrauen auf die geltende Regelung geplant und gebaut wurden. Eine endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur ist frühestens Ende 2026 zu erwarten.
Für Waltrop ist die Frage allerdings unmittelbar relevant: Das Projekt soll noch vor 2029 ans Netz gehen und hat erhebliche Mittel gebunden. Becker fordert deshalb eine Übergangsregelung für Vorhaben mit bereits getätigten Inventionen und fortgeschrittener Planung.
Fazit / Ausblick
Mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens sind die formalen Voraussetzungen für den Bau erfüllt. Der Baubeschluss soll nach Unternehmensangaben kurzfristig folgen. Offen bleibt jedoch, wie die Bundesnetzagentur die Netzentgeltfrage im AgNes-Verfahren entscheiden wird.
Quelle: Trianel GmbH | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH