Bundesnetzagentur bestätigt Netzreservebedarf von 7.407 MW für Winter 2026/2027
Foto: peterschreiber.media / stock.adobe.com Netzreservebedarf steigt auf 7.407 MW – Trend bis 2028/2029 auf 8.274 MW
„Bis wir die Netze besser ausgebaut haben ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr ist leicht höher als im vergangenen Jahr“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ergänzend ermittelt die Bundesnetzagentur regelmäßig den Netzreservebedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter. Für den betrachteten Winter 2028/2029 beträgt der Bedarf 8.274 Megawatt.
Netzausbau als strukturelle Lösung – Reservebedarf bleibt bis auf Weiteres hoch
Die Transportaufgaben im Stromnetz steigen. Gründe sind zum Beispiel der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien und die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Nur mit einem weiteren Netzausbau sind eine vollständige Nutzung der erneuerbaren Energien und die für die sichere Stromversorgung wichtigen Exporte und Importe von Strom möglich. Bis dahin besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Redispatch aus Marktkraftwerken und der ergänzenden Vorhaltung von Reservekraftwerken.
Inländische Netzreserve: 4.742 MW aus deutschen Reservekraftwerken
Ein großer Anteil des Netzreservebedarfs mit 4.742 Megawatt decken für den Winter 2026/2027 deutsche Reservekraftwerke. Wie bereits in den vergangenen Jahren soll der verbleibende Bedarf von 2.665 Megawatt durch Kraftwerke im benachbarten Ausland gedeckt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben bereits Anfang Mai 2026 Kraftwerksbetreiber im Ausland aufgefordert, bis zum 19. Mai 2026 ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Die Vertragsschlüsse der Übertragungsnetzbetreiber mit den ausländischen Kraftwerksbetreibern erfolgen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.
Redispatch und Netzreserve: Mechanismus, Einsatzbedingungen und Kostenstruktur
Netzengpässe entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, dies zu verhindern. Dazu wird bei einer drohenden Überlastung im Netz die Erzeugung örtlich vor einem Engpass reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.
Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt handelnden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen werden zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt.
Deckung des Reservebedarfs: 4.742 MW inland, 2.665 MW aus dem Ausland
Die inländische Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die nicht mehr zur Stromproduktion am Markt betrieben werden, aber nicht endgültig stillgelegt werden dürfen, da sie systemrelevant sind. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die sich vertraglich gegenüber den deutschen Übertragungsnetzbetreibern verpflichten, für den Redispatch Strom in das Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten werden über die Netzentgelte refinanziert.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur zuvor ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.
Quelle: Bundesnetzagentur | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH