Schweiz: Neues Vergütungsmodell für Photovoltaik auf Basis von Marktpreisen ab 2027

Die Umweltarena Spreitenbach mit futuristischem Solardach, ein neues Vergütungsmodell für Photovoltaik in der Schweiz ab 2027 soll sich am Marktpreis orientieren.Foto: Swissolar / BE Netze AG
In der Schweiz richtet sich die Vergütung für Solarstrom künftig nicht mehr nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, sondern nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Ab 2027 müssen Verteilnetzbetreiber Solarstrom nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung zu vergüten. Das neue Vergütungsmodell schafft Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.

Der Schweizer Bundesrat hat die Umsetzung der neuen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Gemäß eines Parlamentsbeschlusses vom Herbst 2025 richtet sich die Vergütung künftig nicht mehr nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, sondern nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit entsteht nach Ansicht des Branchenverbandes Swissolar ein Anreiz, Solarstrom bei tiefen Preisen nicht ins vorgelagerte Netz einzuspeisen, sondern lokal zu speichern oder direkt zu nutzen.

Vergütungsmodell in der Schweiz sichert Photovoltaik-Investitionen durch Minimalvergütungsprämie ab

Betreibende von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW erhalten zusätzlich einen Investitionsschutz in Form einer Minimalvergütungsprämie. Falls der vierteljährliche Referenzmarktpreis im Mittel unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt, entspricht die Prämie der Differenz zwischen Referenzmarktpreis und Minimalvergütung pro eingespeister Kilowattstunde und wird rückwirkend vergütet. Mit diesem Modell profitieren Produzenten insbesondere dann, wenn sie bei negativen Strompreisen nicht ins Netz einspeisen, sind aber gleichzeitig dank der Minimalvergütung im Mittel vor negativen Preisen geschützt.

Gemäß Bundesratsbeschluss tritt die Gesetzesänderung per 1. Januar 2027 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft. Anzumerken ist, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin höhere Vergütungen bezahlen dürfen. Swissolar geht davon aus, dass viele Netzbetreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. 

Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen kann das neue Vergütungsmodell erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere bei geringem Eigenverbrauch. Sie sind künftig stärker den tiefen Strommarktpreisen an sonnigen Tagen ausgesetzt. Mit einem Batteriespeicher lässt sich Solarstrom aber gezielt über Mittag speichern und später am Abend nutzen oder ins Netz einspeisen, wenn die Strompreise höher sind.

Zusätzliche Möglichkeiten bieten Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Dabei nutzt man Solarstrom innerhalb eines Quartiers lokal, statt ihn über den Netzbetreiber auf dem Strommarkt zu verkaufen.

Swissolar fordert freien Zugang zu Börsenstrompreisen

Damit Anlagenbetreiber das neue Vergütungsmodell optimal nutzen können, braucht es einen einfachen Zugang zu den relevanten Marktdaten. Swissolar fordert deshalb vom Bundesamt für Energie (BFE), dass die Day-Ahead-Strompreise für den Schweizer Markt im BFE-Dashboard öffentlich zugänglich sind. Zudem brauche es eine frei zugängliche Datenschnittstelle (API) für den automatischen Abruf der Preise.

Diese Daten ermöglichen es Energiemanagementsystemen, Batteriespeicher und Verbrauch intelligent zu steuern, damit man Solarstrom bei tiefen Preisen lokal nutzen oder speichern kann.

Ab diesem Jahr gibt es in Schweiz auch einen Winterbonus für Photovoltaik-Anlagen.

Quelle: Swissolar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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