BSW-Solar: Netzentgeltpläne der Bundesnetzagentur gefährden Ausbau der Photovoltaik
Foto: anatoliy_gleb / stock.adobe.comDer Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) befürchtet, dass die Neuordnung der Netzentgelte den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland gefährdet und fordert Nachbesserungen. Die Solarbranche warnt davor, Betreiberinnen und Betreiber von Solarstromanlagen künftig übermäßig an den Kosten für Erhalt und Ausbau der Stromnetze zu beteiligen. Kritisch bewertet der Verband insbesondere die geplante Erhöhung des Grundpreises für typische Selbstnutzer von Solarstrom im Heimsegment – sogenannte Prosumer. Sie könnten nach Berechnungen des BSW-Solar bis zu 150 Euro im Jahr betragen. Dies belaste Solaranlagenbetreiber erheblich und schaffe zudem keine Anreize für einen netzdienlichen Einsatz von Batteriespeichern.
Besonders problematisch seien die Pläne vor dem Hintergrund, dass die Kosten für Betreiber von Solaranlagen bereits durch andere regulatorische Vorgaben gestiegen seien – etwa durch die verpflichtende Beteiligung an den Kosten intelligenter Messsysteme und die bereits gestrichene Vergütung zu Zeiten negativer Strompreise. Vor diesem Hintergrund kritisiert der BSW-Solar erneut die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Einspeisevergütung für neue Solarstromanlagen auf Gebäuden ab 2027 weiter zu reduzieren oder ganz abzuschaffen und Betreiber kleiner Solardächer in die absehbar unwirtschaftliche und unpraktikable Direktvermarktung zu drängen.
Auch für den Ausbau von Solarstromanlagen auf Freifläche sind nach den Plänen der Bundesnetzagentur und Bundesregierung deutliche Kostenbelastungen und Kostenrisiken vorgesehen, die solche großen Photovoltaik-Projekte verteuern und damit den Förderbedarf eher erhöhen werden. „In der Summe besitzen diese Maßnahmen das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen. Dies widerspricht klar dem Bürgerwillen und den vereinbarten Regierungszielen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
BVES begrüßt Neuordnung der Netzentgelte für Stromspeicher
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt die Ausführungen der Bundesnetzagentur zum Zwischenstand des AgNes-Prozesses. Die vorgestellten Eckpunkte stellen eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber früheren Überlegungen dar und greifen laut Verband zentrale Anliegen der Speicherbranche auf. Dazu zählen insbesondere Investitionsschutz, der Verzicht auf arbeitsbezogene Netzentgelte, die Vermeidung von Doppelbelastungen sowie eine sachgerechte Behandlung von Speichern in Anlagenkombinationen. Besonders positiv bewertet der BVES, dass die Bundesnetzagentur Speicher nun klar als Flexibilitätsoption und nicht als klassische Verbraucher einordnet.
Die Bundesnetzagentur sieht nach aktuellem Stand vor, netzgekoppelte Stromspeicher künftig über ein Kapazitätsentgelt an den Netzentgelten zu beteiligen. Arbeitsbezogene Entgelte will man hingegen nicht erheben und eine doppelte Belastung bei Einspeicherung und Entnahme vermeiden. Das vorgesehene Kapazitätsentgelt soll sich an den Entgelten für Einspeiser orientieren und nach aktuellem Stand in einer Größenordnung von etwa 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr liegen. Dies soll technologieübergreifend sowohl für Batteriespeicher als auch für Pumpspeicher gelten.
BEE: Kapazitätsbasiertes Einspeisentgelt ab 2029 erschwert Kalkulation für Projektierer und Finanzierer
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die geplante Einführung eines kapazitätsbasierten Einspeisentgeltes ab 2029. Aus Sicht des BEE erschwert die Dynamik des Kapazitätspreises in Form eines “rollierenden Mechanismus” die Kalkulation für Projektierer und Finanzierer erheblich. Eine prognostizierbare Deckelung des Kapazitätspreises innerhalb eines Korridors mit klaren Grenzen nach oben und unten wäre deutlich einfacher umzusetzen gewesen und hätte mehr Planbarkeit geboten. Maßgabe müsse sein, die Investitionen in EE-Projekte kalkulierbar zu halten.
Daneben fehlt eine technologische Differenzierung zwischen dargebotsabhängigen, wie Wind und Photovoltaik, und dargebotsunabhängigen Erzeugern, wie Biomasse oder Wasserkraft. „Für Biogasanlagen steht die Einführung eines pauschalen Kapazitätspreises völlig konträr zu den Flexibilitätsanforderungen des EEG und setzt genau die falschen Anreize“, sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Statt Biogasanlagen anzureizen, ihre volle Leistung gezielt in Zeiten mit wenig PV- und Windeinspeisung bereit zu stellen, erhöht er die Kosten für genau diese Art des Betriebs. Eine flexible, netzdienliche Fahrweise wird so nicht gefördert, sondern verhindert.“
BDEW: Einspeiseentgelte für Erzeuger sind falscher Weg
Ab 2032 plant die Bundesnetzagentur die Einführung dynamischer Einspeisenetzentgelte. Das sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisch. „Volldynamische Netzentgelte wie von der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kunden-Prozessen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Auch in der Projektfinanzierung für Stromerzeugungsanlagen, sowohl für erneuerbare als auch brennstoffbasierte Anlagen, werden sie zu einer unkalkulierbaren Risiko-Variable – mit entsprechenden Risikoaufschlägen.“
Grundsätzlich sind laut BDEW Einspeiseentgelte für Erzeuger, wie sie die Bundesnetzagentur einführen will, der falsche Weg. Die Regulierungsbehörde plant für Einspeiser einen Kapazitätspreis einzuführen. Die perspektivische Einführung eines dynamischen Arbeitspreises für Erzeuger sollte aus Sicht der Energiewirtschaft aufgrund der enormen Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Quelle: BSW-Solar, BVES, BEE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH