Kritik an geplanter Novelle des Energieeffizienzgesetzes

Warnschild mit der Aufschrift Gesetzänderung als Symbol für die Novelle des Energieeffizienzgesetzes.Grafik: pixelmaxl / stock.adobe.com
Die Bundesregierung will die Vorgaben zur Energieeffizienz für Unternehmen, Rechenzentren und Kommunen abschwächen. Rechenzentren sollen nun erst 2030 ihren Strom vollständig aus erneuerbaren Energien decken müssen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie auf den Weg gebracht. Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf passt die Effizienzvorgaben an Unternehmen und öffentliche Hand an. Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und dient zudem der Umsetzung von EU-Recht.

„Wir setzen auf zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentrieren verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe. Im Ergebnis bedeutet dies eine deutliche Entlastung der Wirtschaft von mehr als 3 Milliarden Euro. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr“, sagt Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche.

Die Verpflichtungen im Bereich Abwärme für Unternehmen will der Bund entbürokratisieren. So entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen gilt nur noch für Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen.

Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren sinken, indem für bestehende Rechenzentren die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (sog. PUE-Wert) steigen und für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben (PUE) von zwei auf vier Jahre verlängert wird.

Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen, will der Bund um drei Jahre bis zum 1. Januar 2030 verlängern.

Zudem will der Bund die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler machen. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Regelungen setzen damit Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um. Die Formulierung der Energieeffizienzziele will der Bund an die europäischen Vorgaben angleichen. Die bisherigen nationalen gesetzlichen Zielvorgaben sind nicht von der EED gefordert.

BWE: Aufweichung der Energievorgaben im Widerspruch zur Rechenzentrumsstrategie

Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert die Pläne des Bundeskabinetts zur Novelle des Energieeffizienzrechts. Die Aufweichung der Energievorgaben für Rechenzentren stehen laut Verband im Widerspruch zur erst im März verabschiedeten Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung. „Wer jetzt die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien aufweicht, löst die Energiefrage der Digitalisierung nicht. Die Bundesregierung riskiert eine schwerwiegende Fehlentwicklung, die später korrigiert werden muss. Der Gesetzesentwurf ist somit ein klarer Rückschritt“, erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Der BWE erinnert daran, dass die Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie einen Dialog mit der Branche angekündigt hat. „Auf diesen Austausch warten wir. Er muss jetzt zügig gestartet werden. Im Mittelpunkt müssen langfristige Power-Purchase-Agreements, die regionale Kopplung von Rechenzentren mit Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Eigenversorgung stehen. Die gesetzliche Basis dafür muss entlang der Zusagen aus dem Koalitionsvertrag mit der ausstehenden EEG-Novelle geschaffen werden“, so Heidebroek.

BDEW: Maßnahmen weisen in die richtige Richtung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung und erhofft sich einen spürbaren Bürokratieabbau. „Die geplanten Maßnahmen weisen in die richtige Richtung, sind aber noch nicht ausreichend. Die Rückführung der Regelungen auf europäisches Recht ist ein entscheidender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Darüber hinaus wäre dieses Gesetz eine gute Möglichkeit gewesen, die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen. Diese Chance wurde verpasst“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Dass die Nutzung und Integration von Abwärme aus Rechenzentren in Wärmenetzen nun einen gesetzlichen Rahmen bekommen, sei zu begrüßen. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren ist ein Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Die Wärmenetzbetreiber gehen dafür oftmals in Vorleistung und tragen das Risiko für den Ausbau der Infrastruktur. Daher sollte nun zügig das von der KfW geplante Programm zur finanziellen Absicherung des Infrastrukturausbaues umgesetzt werden.

BNW: Novelle des Energieeffizienzgesetzes ist Rückschritt

Für den Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) kommt die Novelle des Energieeffizienzgesetzes nicht nur zu spät, sie fällt insgesamt auch als Rückschritt aus. „Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zeigt einmal mehr, dass es Schwarz-Rot nicht gelingt, Klimaschutz und Wettbewerb zu verzahnen“, sagt Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft. „Die Regierung stellt zwar verbal `Energieeffizienz an erster Stelle` – belässt es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben. Und das, obwohl die deutsche Industrie bis zu 40 Prozent ihres Endenergiebedarfs und jährliche Energiekosten in Höhe von 29 Milliarden Euro einsparen könnte. Effizienzen zu steigern, mindert nicht nur die Energiekrise – es garantiert auch langfristige Wettbewerbsvorteile.“

Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen. Der BNW fordert daher, § 16 im Kern auf das Gebot zurückzuführen, Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und wirtschaftlich zumutbar intern oder extern zu nutzen. Die Kosten-Nutzen-Analyse sollte dieses Gebot ergänzen, nicht ersetzen.

Auch mit Blick auf die Verpflichtungen der öffentlichen Hand ist der vorgelegte Entwurf laut BNW ein Rückschritt. Die vorgesehene Einsparverpflichtung wird auf 1,9 Prozent abgesenkt, Kommunen werden ausgenommen und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für öffentliche Einrichtungen oberhalb von 3 GWh wird von einer Muss- zu einer Soll-Regelung abgeschwächt. Trotz der finanziell angespannten Lage der Kommunen muss die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion ausüben. Bund und Länder sollten daher eine belastbare Umsetzungsstrategie zu den Einsparverpflichtungen der Kommunen vorlegen, die nicht an anfänglich hohen Investitionsbedarfen scheitert, sondern langfristige Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne einplant und ermöglicht.

Der Gesetzentwurf zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BMWE, BWE, BDEW, BNW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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