§6 EEG und Länderbeteiligungsgesetze: Beteiligung und Rückerstattung nicht deckungsgleich

Jan Podkrajac, Experte für digitale Betriebsführung bei Node Energy, warnt Anlagenbetreiber davor, die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und Photovoltaik-Solarparks ungenau zu machen.Foto: Node Energy
Jan Podkrajac, Experte für digitale Betriebsführung bei Node Energy: „Viele Betreiber unterschätzen, dass eine Kommune an Strommengen beteiligt wird, die der Netzbetreiber später nicht erstattet. Wer das nicht anlagenscharf nachhält, finanziert die Differenz dauerhaft aus eigener Tasche.“
Der Softwareanbieter Node Energy hat ermittelt, wie hoch die finanzielle Beteiligung von Kommunen an den Wind- und Solarparks bei den Nutzern seiner Abrechnungssoftware ausfielen. Das Unternehmen weist daraufhin, dass in vielen Fällen mehr gezahlt wird, als die Netzbetreiber rückerstatten.

Kommunen profitieren von Wind- und PV-Anlagen in Millionenhöhe. Es besteht aber bei falscher Umsetzung ein Risiko für Betreiber auf Kosten sitzen zu bleiben. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und Photovoltaik-Solarparks hat sich von einer freiwilligen Geste zu einer verbindlichen Pflicht entwickelt. Mit dem EEG 2021 als freiwilliges Angebot eingeführt und 2023 über die Öffnungsklausel § 22b für eigene Ländergesetze geöffnet, gilt sie heute in neun Bundesländern verpflichtend, während sieben ohne spezifische Gesetzgebung bleiben. Für Betreiber entsteht daraus ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Fristen und Sanktionen.

Wie viel Geld dabei im Spiel ist, zeigen Zahlen von Node Energy: Über die Plattform Opti.node wickelten Kunden des Unternehmens 2025 Zahlungen von 21,5 Millionen Euro an Kommunen ab, rund 17 Millionen Euro haben die Netzbetreiber erstattet. Mehr als 3.000 Anlagen mit kommunaler Beteiligung und 1.200 beteiligte Kommunen sind im System erfasst, im Durchschnitt 7.170 Euro je Anlage und Jahr. Laut einer Node Energy-Analyse sind je Windenergieanlage im Schnitt 3,6 Gemeinden zu beteiligen, bei 93 Prozent der Anlagen mehr als eine.

Der entscheidende Punkt liegt im Detail: Beteiligung und Rückerstattung sind nicht deckungsgleich. Kommunen können auch an fiktiven oder nicht geförderten Strommengen beteiligt werden, etwa bei Abregelung oder wenn wegen negativer oder hoher Börsenpreise nach § 51 EEG keine Marktprämie anfällt. Diese Mengen sind beteiligungs-, aber nicht erstattungsfähig. In einem von Node Energy  dokumentierten Fall beteiligte ein 9-Megawatt-Windpark seine Kommune an 15,7 Gigawattstunden mit 31.400 Euro, erstattungsfähig waren jedoch nur 4 Gigawattstunden (8.000 Euro). Mehr als 23.000 Euro trug der Betreiber selbst.

Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen genau prüfen

Manche Betreiber beteiligen Kommunen bewusst an allen Mengen. Kritisch wird es, wenn diese Beteiligung unbemerkt entsteht, etwa durch die ungeprüfte Übernahme von Musterverträgen, und erst im Rückerstattungsprozess auffällt. Dann müssen Betreiber ihren Gesellschaftern erklären, warum sie Geld verschenken. „Viele Betreiber unterschätzen, dass eine Kommune an Strommengen beteiligt wird, die der Netzbetreiber später nicht erstattet. Wer das beim Vertragsabschluss mit der Kommune nicht mitdenkt, finanziert die Differenz dauerhaft aus eigener Tasche“, sagt Jan Podkrajac, Experte für digitale kaufmännische Betriebsführung bei Node Energy .

Hinzu kommt die Pflichtenseite der Länderregulatorik. Je nach Bundesland drohen unterschiedliche Sanktionen, in Niedersachsen etwa bis zu einer Million Euro, dazu Sonderwege wie in Brandenburg, wo eine nicht anrechenbare Sonderabgabe zu einer echten Kostenlast ohne Rückerstattung führt.

Auch die operative Abwicklung nach § 6 EEG ist anspruchsvoll. Betreiber müssen zunächst nachvollziehbare Gutschriften für die beteiligten Kommunen erstellen. Die Kommunen prüfen diese laut Node Energy immer genauer und stellen Detailfragen, die sich effizient und datenbasiert beantworten lassen müssen. Erst danach folgt der fristgebundene Antrag auf Rückerstattung der im Vorjahr geleisteten Zahlungen, einheitlich zum 28. Februar, über die uneinheitlichen Prozesse der einzelnen Netzbetreiber hinweg.

Node Energy bündelt die dafür nötigen Schritte in Opti.node: Die automatisierte Beschaffung der Energie- und Marktpreisdaten inklusive § 51-EEG-Logik, einen kommentierten Mustervertrag, der ungewollte Beteiligungen an nicht erstattungsfähigen Mengen vermeidet, die Erstellung prüfbarer Gutschriften und einen einheitlichen Rückerstattungsprozess über heterogene Netzbetreiber-Vorgaben hinweg.

Quelle: Node Energy | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen