BEG-Reform: Heizungsförderung sinkt, Einkommensbonus steigt

Mehrere Euro-Geldscheine - gelb, grün, braun - liegen unter einer beigen Akte mit der Aufschrift „Heizungsförderung“ und symbolisieren die staatliche Förderung für den Heizungstausch.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Die Bundesregierung reformiert die BEG-Heizungsförderung. Einkommensbonus und Familienzuschlag werden ausgeweitet, gleichzeitig sinken Förderhöhen schrittweise.
Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli neu auf. Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten künftig höhere Zuschüsse, zugleich sinken Förderhöhen und förderfähige Kosten schrittweise. Branchenverbände warnen deshalb vor einem Dämpfer für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen.

Mit der Reform der BEG will die Bundesregierung die Gebäudeförderung fortführen. Nach der in dieser Woche erfolgten Freigabe durch den Haushaltsausschusses des Bundestages soll die Förderung sozial ausgewogener und stärker auf besonders sanierungsbedürftige Gebäude ausgerichtet werden.

So ändert sich die BEG-Förderung

Künftig wird der Einkommensbonus in der Heizungsförderung gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 Prozent. Bis 40.000 Euro bleibt der Bonus auf dem bisherigen Niveau von 30 Prozent. Einkommen bis 50.000 Euro erhalten erstmals einen Zuschlag von 10 Prozent erhalten können, wie der Solarserver unter S+ bereits am Mittwoch berichtete.

Neu ist zudem ein Familienzuschlag. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden einmalig 10.000 Euro vom maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen abgezogen. Familien können dadurch leichter die Einkommensgrenzen für den Bonus erreichen.

Gleichzeitig führt die Bundesregierung eine degressive Förderung ein. Die maximal förderfähigen Kosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen werden künftig alle sechs Monate abgesenkt. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums soll dies Kostensenkungen bei klimafreundlichen Heizsystemen anreizen und die Förderung langfristig planbarer machen.

Auch die Förderung ineffizienter Gebäude wird neu ausgerichtet. Der Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) wird auf weitere Effizienzmaßnahmen ausgeweitet. Reine Fenstersanierungen bleiben davon allerdings ausgenommen.

Verbände sehen Risiken für Sanierung und Wärmewende

Mehrere Branchenverbände bewerten die Reform deutlich kritischer als die Bundesregierung. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt zwar die Fortführung der BEG und die stärkere soziale Staffelung. Die geplante schrittweise Absenkung der Förderhöhen könne jedoch Investitionen in klimaneutrale Heizsysteme bremsen. Besonders betroffen seien kostenintensive Hybridlösungen wie Wärmepumpen in Kombination mit Solarthermie oder Biomasseheizungen. Der Verband warnt zudem davor, dass ohne weitere Anreize wieder verstärkt fossile Heizungen gewählt werden könnten.

Auch der Energieberatendenverband GIH befürchtet, dass sinkende Förderhöhen und kurzfristige Änderungen die Sanierungsbereitschaft schwächen. Um den Bundeshaushalt zu entlasten, ohne Investitionen auszubremsen, schlägt der Verband günstigere Förderkredite als Ausgleich für niedrigere Zuschüsse vor.

Kritik kommt auch aus der Bauwirtschaft. Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle verweist darauf, dass die förderfähigen Kosten bei Mehrfamilienhäusern künftig deutlich niedriger angesetzt werden. Für die erste Wohneinheit sollen weiterhin 30.000 Euro gelten, für die zweite bis sechste jedoch nur noch 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit lediglich 8.000 Euro. Außerdem kritisiert die Organisation, dass der neue Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) bei einer reinen Fenstersanierung nicht greift. Dadurch würden Investitionen in die Gebäudehülle benachteiligt.

Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) will die Bundesregierung die Förderung bis 2029 mit insgesamt rund 44 Milliarden Euro ausstatten. Der BDH fordert Nachbesserungen bei der Förderung dezentraler erneuerbarer Heizsysteme. Diese dürften gegenüber Wärmenetzen nicht ins Hintertreffen geraten, moniert der Lobbyverband. Zugleich verweist er auf die Bedeutung der BEG für den Heizungsmarkt: Bis Ende Mai wurden nach seinen Angaben bereits mehr als 160.000 Förderanträge bewilligt, davon über 145.000 für Wärmepumpen.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert die kurze Umstellungsphase und zieht Parallelen zum überraschenden KfW-Förderstopp Anfang 2022, der das Vertrauen in die Förderpolitik erschüttert habe.

Kurze Übergangsphase bis zum 21. Juli

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Zwischen dem 9. und 20. Juli passen BAFA und KfW ihre Antragsverfahren an. In dieser Zeit können keine neuen technischen Projektbeschreibungen oder Bestätigungen zum Antrag erstellt werden. Sprich: Der Förderstopp greift bereits jetzt.

Lediglich bereits bewilligte Förderungen sowie eingereichte Anträge bleiben von der Reform unberührt. Für Antragstellende mit bereits erstellten technischen Projektbeschreibungen beziehungsweise Bestätigungen zum Antrag gilt laut KfW bis zum 20. Juli eine Vertrauensschutzregelung, sodass Anträge noch nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden können.

Quelle: BMWE / BEE / GIH / Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR / BDH / BID | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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