Bundesnetzagentur startet StromVKG-Ausschreibung

Windenergieanlagen, Strommasten und ein fossiles Kraftwerk liegen in einem orange-roten Sonnenuntergang.Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Bezuschlagte Anlagen verpflichten sich, ihre Erzeugungsleistung über einen Zeitraum von 15 Jahren bereitzuhalten.
Die Bundesnetzagentur hat den Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) bekanntgegeben. Mit dem neuen Instrument sollen Erzeugungsanlagen vergütet werden, die auch in längeren Phasen mit geringer Einspeisung aus erneuerbaren Energien oder ausbleibenden Stromimporten zur Versorgungssicherheit beitragen.

Der erste Gebotstermin findet am 8. September 2026 statt. Dabei schreibt die Bundesnetzagentur 4.500 Megawatt reduzierte Leistung aus. Teilnahmeberechtigt sind Erzeugungsanlagen, die über längere Zeiträume gesicherte Stromleistung bereitstellen und definierte technische Anforderungen erfüllen, darunter die Bereitstellung der Momentanreserve zur Netzstabilität.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur richtet sich die Ausschreibung an Anlagen, die auch längere Phasen mit geringer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien oder ausbleibenden Stromimporten absichern können. Voraussetzung für die Teilnahme sind unter anderem bestimmte Anforderungen an Standort und technische Eigenschaften. Dazu zählt beispielsweise die Fähigkeit, auch ohne Leistungsbetrieb die sogenannte Momentanreserve zur Netzstabilität bereitzustellen.

Vergütung über 15 Jahre und regionale Steuerung

Erhalten Projekte einen Zuschlag, verpflichten sich deren Betreiber, die vereinbarte Erzeugungsleistung über einen Zeitraum von 15 Jahren vorzuhalten und bereitzustellen. Im Gegenzug erhalten sie eine jährliche Vergütung, deren Höhe im Ausschreibungswettbewerb ermittelt wird.

Die Ausschreibung sieht zudem eine regionale Steuerung des Kraftwerkszubaus vor. Diese greift, sobald Projekte im netztechnischen Norden ein Drittel des Ausschreibungsvolumens erreicht haben. Erst dann erhalten Gebote für Kraftwerke im netztechnischen Süden einen Bonus. Hierfür wird bei der Reihung der Gebote ein Abschlag von 16.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr auf den Gebotswert berücksichtigt.

Gebote bis 8. September elektronisch einreichen

Für die erste Ausschreibungsrunde gilt ein Höchstpreis von 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung pro Jahr. Die reduzierte Leistung bildet nach den gesetzlichen Vorgaben den tatsächlichen Beitrag einer Anlage zur Versorgungssicherheit ab und fällt je nach Technologie unterschiedlich aus.

Gebote müssen bis zum 8. September 2026 um 24:00 Uhr über die von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Internetplattform eingereicht werden. Die Behörde hat dafür verbindliche Vorgaben zu Formularen und Dateiformaten veröffentlicht. Gebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Zeitplan für das Ausschreibungsverfahren

Die Bundesnetzagentur will die Zuschläge für die erste Ausschreibungsrunde bis zum 3. November 2026 bekannt geben. Bereits eine Woche später, am 10. November 2026, soll die Bekanntmachung für den zweiten Gebotstermin der Langzeitkapazitäten erfolgen. Nach Angaben der Behörde sollen noch in diesem Jahr insgesamt zwei Ausschreibungsrunden durchgeführt werden.

Quelle: Bundesnetzagentur | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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