EEG-Novelle 2027: Verbände fordern Nachbesserungen im Anhörungsverfahren

Das Foto zeigt auf den Asphalt gemalte Hindernisse/Hürden, die auf ein Ziel zulaufen sollen. Links unten sind ein paar Füße zu sehen.Foto: WoGi / stock.adobe.com
Mehrere Verbände sehen in den Entwürfen zur EEG-Novelle 2027 neue Hürden für Investitionen in erneuerbare Energien.
Mit der Länder- und Verbändeanhörung zu EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket bereitet das Bundeswirtschaftsministerium das Gesetzgebungsverfahren weiter vor. Mehrere Branchenverbände sehen Nachbesserungsbedarf bei Investitionsbedingungen, Netzanschlüssen und der Ausgestaltung einzelner Regelungen und kritisieren zudem die kurze Frist für Stellungnahmen.

EEG-Novelle 2027: Verbände sehen Investitionsrisiken

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Länder- und Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen für das EEG 2027 und das Netzanschlusspaket eröffnet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass die Gesetzgebungsverfahren nun eingeleitet wurden. Der Verband weist darauf hin, dass die Zeit drängt, da die Europäische Kommission das EEG noch beihilferechtlich genehmigen müsse, damit Investitionen in neue Wind- und Photovoltaik-Projekte ab Anfang 2027 möglich seien.

Mehrere Verbände verbinden den Start des Anhörungsverfahrens jedoch mit deutlicher Kritik an den vorliegenden Entwürfen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sehen nach eigenen Angaben Risiken für Investitionen in erneuerbare Energien und fordern Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Der BSW-Solar warnt, dass insbesondere die geplante Streichung der Förderung kleiner Solaranlagen Investitionen in Milliardenhöhe gefährden und zehntausende Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk kosten könnte. Auch der BEE verweist auf mögliche Auswirkungen für eine Branche mit nach einer aktuellen Bertelsmann-Studie mehr als 436.000 Beschäftigten.

Kritik an Förderung, Direktvermarktung und Netzanschlüssen

Zu den von den Verbänden kritisierten Punkten zählen die geplanten Regelungen für kleine Photovoltaikanlagen, die Direktvermarktung sowie der Umgang mit Netzengpässen. BSW-Solar und BEE kritisieren insbesondere die vorgesehene Streichung der Förderung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 sowie die Absenkung der Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung. Der BEE kritisiert darüber hinaus geplante Leistungsbegrenzungen für Wind- und Solaranlagen. Beide Verbände sehen darin erhebliche Risiken für künftige Investitionen in den Ausbau der Solarenergie.

Auch das Netzanschlusspaket stößt auf Kritik. Der bne fordert unter anderem verbindlichere und stärker digitalisierte Netzanschlussverfahren sowie mehr Transparenz bei verfügbaren Netzkapazitäten. Nach Auffassung des Verbandes zählen langsame und wenig digitalisierte Netzanschlussverfahren inzwischen zu den zentralen Hemmnissen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Er fordert daher verbindliche Bearbeitungsfristen und Sanktionen bei Verzögerungen durch Netzbetreiber.

Zudem spricht sich der Verband für bessere Rahmenbedingungen für Batteriespeicher, insbesondere deren gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen mit Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie eine stärkere Einbindung in Redispatch-Prozesse. Außerdem setzt sich der Verband dafür ein, dass Power Purchase Agreements (PPAs) auch bei zweiseitigen Differenzverträgen weiterhin möglich bleiben.

Positiver fällt die Bewertung der Thüga aus. Das Unternehmen begrüßt grundsätzlich eine stärkere Ausrichtung von Netzanschlüssen an netz- und systemdienlichen Kriterien sowie mehr Marktorientierung durch Direktvermarktung und flexible Förderinstrumente. Entscheidend sei nun eine rechtssichere und praktikable Umsetzung der vorgesehenen Instrumente.

Der BDEW verweist darauf, dass das Netzanschlusspaket neue Regelungen für den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Industrie, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Rechenzentren an die Stromnetze enthält. Auch ein Vorschlag für Netzanschlüsse in Engpassgebieten liege nun vor und werde auf seine Auswirkungen für die Praxis geprüft.

Einigkeit bei der Kritik am Verfahren

Übereinstimmend kritisieren die Lobbyorganisationen die sehr kurze Frist für die Verbändebeteiligung. BDEW, BSW-Solar und BEE halten die vorgesehenen drei Werktage für zu kurz, um die Auswirkungen der Gesetzentwürfe fachlich bewerten zu können.

Auch aus der Politik kommt Kritik. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, erklärte bereits am Freitag sehr deutlich: “Im Ergebnis müssen beide Gesetzesentwürfe einen beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien ermöglichen – und dies ist immer noch nicht der Fall”. Scheer sieht unter anderem bei den Regelungen zur Einspeisevergütung kleiner Anlagen sowie bei Vorgaben für Netzanschlüsse und Netzengpässe eine den Gesetzentwurf in der falschen Richtung unterwegs. Allein schon die zu erwartenden Konsequenzen der Direktvermarktungspflicht wären das “Gegenteil der verständigten Zielvorgabe” aus dem Koalitionsvertrag. Die Entwürfe müssten laut diesem darauf ausgerichtet werden, das Ausbauziel von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 planbar zu erreichen und zusätzliche regulatorische Hemmnisse zu vermeiden.

Wie es weitergeht

Bereits zum Start des Anhörungsverfahrens zeichnet sich ab, dass insbesondere die Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien sowie die Ausgestaltung der Netzanschlüsse zu den zentralen Streitpunkten der EEG-Novelle 2027 gehören werden. Welche Änderungen die Bundesregierung oder der Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch vornehmen, bleibt abzuwarten.

Quelle: BNE / BSW-Solar / BEE / BDEW / Thüga AG / Dr. Nina Scheer, MdB | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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