Nina Scheer: Netzpaket und EEG-Novelle widersprechen Koalitionsvertrag
Foto: Tim Dürbrook Gestern hat sich die Bundesregierung auf Gesetzentwürfe für das Netzpaket und die EEG-Novelle geeinigt. Die Kabinettsbeschlüsse waren auf heftige Kritik in der Branche gestoßen. Nun hat sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer, Energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion, zu Wort gemeldet. Die beiden Entwürfe widersprechen wesentlichen Aussagen des Koalitionsvertrages und konterkarieren die erklärten gemeinsamen Ziele, so Scheer. Sie kritisiert, dass das Bundeswirtschaftsministerium für Verbändeanhörung nur drei Werktage eingeräumt hat und letztlich auf keine der Kritikpunkte der Branche eingegangen wurde. „Praxisorientierte Erarbeitungsschritte und auch die Ressortabstimmung bleiben damit ungenutzt. Solche Abläufe riskieren das Vertrauen der Öffentlichkeit in konstruktive wie fachkundige sowie willkürfreie Gesetzgebung“, so Scheer.
Da das heute geltende EEG zu Ende 2026 ausläuft, muss der Bundestag sich nun schnell auf eine Anschlussregelung für 2027 einigen. „Fast jede Formulierung, die mehr Förderung für Erneuerbare vorsieht als keine Förderung, kann von uns als Koalitionspartner letztlich nicht abgelehnt werden, da wir es als SPD nicht verantworten wollen und können, Anreize zum Ausbau der Erneuerbaren zu unterlassen“, so Scheer. „Dieser Umstand ist allen bekannt und dient nun offenbar in Anbetracht des Verfahrenshergangs als Instrument, eine Einigung jenseits des Koalitionsvertrages zu erzwingen.
Redispatchvorbehalt im Netzpaket führt zu Planungs- und Investitionsunsicherheiten
Im Einzelnen kritisiert Scheer den vorgesehenen Redispatchvorbehalt. „Wenn auch abgeschwächt, ist weiterhin ein gebietsbezogener Redispatchvorbehalt enthalten, der zu massiven Planungs- und Investitionsunsicherheiten führen wird. Es hat nichts mit Kosteneffizienz zu tun, wenn der günstigsten Form der Energiegewinnung die Investitionsgrundlage entzogen wird und zugleich Anreize zur Speicherung und Sektorenkopplung geschwächt statt gestärkt werden“, sagt Scheer.
Zuletzt hatte das Kabinett das Redispatch-Volumen als Auslösekriterium für den Vorbehalt von drei auf fünf Prozent angehoben und den Anwendungszeitraums von zehn auf sechs Jahre beziehungsweise 7,5 Jahre verkürzt. Gegenüber der letzten Version des Gesetzentwurfes bedeutet eine variable Verlängerung von 1,5 Jahren eine Verschlechterung für die Erneuerbaren im Vergleich zur Vorversion, kritisiert Scheer. Technologiespezifische statt pauschale Gebietsausweisungen und die Begrenzung der entschädigungsfreien Abregelung auf zehn bis zwanzig beziehungsweise 18 % Prozent in Windvorranggebieten anstelle eines vollständigen Entfalls der Entschädigung, könnten als ein Plus an Ermöglichung gesehen werden. „Der Eindruck täuscht allerdings. Denn auch mit den geänderten Eckwerten bleibt es bei einem Beschränkungsinstrument anstelle der benötigten und vereinbarten Ermöglichung“, sagt Scheer.
Netzbetreiber könnten allein über die Realisierung neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen entscheiden
Auch der unqualifizierte Anspruch auf ein unverzügliches Angebot eines vertraglichen Netzanschlusses sei keine Lösung, denn er lässt entlang der Vertragsausgestaltung allein die Netzbetreiber über die Realisierung neuer Anlagen entscheiden, womit die Investitionsunsicherheit bestehen bleibt. „Mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, alle Potenziale der erneuerbaren Energien nutzen zu wollen, Nutzen statt Abregeln zu stärken, die Netze effizienter auslasten zu wollen, die Ausbauziele einzuhalten und nicht zu gefährden, die Prosumer zu Akteuren der Energiewende zu machen, Planungssicherheit zu schaffen, Kosteneffizienz zu heben und Resilienz zu stärken.“, sagt Scheer. „Wir wollen erreichen, dass sich die Erneuerbaren perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Diese Voraussetzung gilt es durch entsprechende Flexibilitätsanreize und den weiteren Umstieg auf die Erneuerbaren zu generieren. Netzanschlussverweigerung, Direktvermarktungspflichten und die Beseitigung der Einspeisevergütung, die vielerorts nach wie vor den entscheidenden Anreiz setzt, erfüllen dies nicht, sondern hemmen dringend benötigte Investitionen.“
Zudem gefährde dies zehntausende Arbeitsplätze und verhindert europäischen Wertschöpfung sowie eine Resilienzsteigerung nach Maßgabe von Energiesicherheit. Eine faktische Abschaffung wesentlicher Säulen des EEG sei weder vereinbart noch verantwortbar. Schließlich stehe es für ein weltweit kopiertes Instrument zum erfolgreichen Hochlauf der Erneuerbaren. Scheer fordert daher grundlegende Änderungen an den vorliegenden Entwürfen im parlamentarischen Verfahren.
Quelle: Nina Scheer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH