WindSeeG-Novelle: BEE fordert Kurskorrektur bei Ausschreibungen

Blick über einen Offshore-Windpark aus der Vogelperspektive, im Vordergrund links eine Windturbine und Rotoren.Foto: halberg / stock.adobe.com
Die WindSeeG-Novelle soll den Investitionsrahmen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie neu ordnen.
Die Verbändeanhörung zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist am 17. August 2026 zu Ende gegangen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert Änderungen am Ausschreibungsdesign und warnt vor Risiken für den weiteren Offshore-Ausbau.

Ausschreibung 2025 blieb ohne Gebote

Anlass für die Kritik ist insbesondere der gescheiterte Ausschreibungstermin im August 2025, bei dem kein Gebot einging. Nach Angaben des BEE können 2026 keine weiteren Ausschreibungsrunden stattfinden. Der Verband sieht darin eine Folge von Fehlsteuerungen im bisherigen Ausschreibungsdesign. Er verweist darauf, dass die Branche seit Jahren vor dessen Schwächen gewarnt habe.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte am 10. August die Länder- und Verbändeanhörung zu seinem Referentenentwurf für die WindSeeG-Novelle eingeleitet.

WindSeeG-Novelle soll Investitionsrahmen ändern

Mit der Novelle will das BMWE den Investitionsrahmen für Offshore-Windparks neu ausrichten. Vorgesehen ist ein zweistufiges Modell, bei dem Marktmechanismen Vorrang haben sollen, Projekte bei zu hohen Risiken jedoch abgesichert werden können. An den gesetzlichen Ausbauzielen hält das Ministerium fest. Bis 2045 sollen 70 Gigawatt Offshore-Windleistung installiert sein. Ab 2035 müssten dafür nach Berechnungen des BMWE jährlich durchschnittlich knapp 3 Gigawatt neu in Betrieb gehen.

Zugleich soll der Ausbau verstetigt werden, um nach Angaben des Ministeriums teure Überkapazitäten zu vermeiden und die Entwicklung von Erzeugung und Netzanbindung besser aufeinander abzustimmen.

BEE fordert Differenzverträge statt negativer Gebote

Der BEE hält einen international wettbewerbsfähigen und belastbaren Investitionsrahmen für notwendig, um das Ausbauziel von 70 Gigawatt bis 2045 zu erreichen. Für künftige Ausschreibungen fordert der Verband zweiseitige Differenzverträge anstelle des bisherigen Systems ungedeckelter negativer Gebote.

Kritisch bewertet der BEE zudem die im Referentenentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestvolumen in den Ausschreibungen. Die Branche benötige verlässliche Rahmenbedingungen, um in die für den Offshore-Ausbau notwendige Infrastruktur investieren zu können. „Die Warnungen aus der Praxis wurden ignoriert, das Ergebnis ist bekannt“, sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Resilienz soll bei Offshore-Ausschreibungen stärker zählen

Mit der WindSeeG-Novelle will das Bundeswirtschaftsministerium zudem Artikel 26 des europäischen Net Zero Industry Act (NZIA) umsetzen. Ziel ist es, die Resilienz der Offshore-Infrastruktur stärken. Der BEE fordert, die vorgesehenen Kriterien so auszugestalten, dass sie die europäische Wertschöpfung im internationalen Wettbewerb stärken und zugleich zur Sicherheit des Energiesystems beitragen.

Nach Angaben des Verbands sollen dabei unter anderem Vorgaben zur Cybersicherheit, die Fähigkeit zur fristgerechten Projektrealisierung und ein Nachhaltigkeitskriterium zur CO₂-Vermeidung berücksichtigt werden. Für zentral voruntersuchte Flächen ist zudem ein verbindliches Resilienzkriterium vorgesehen, das kritische Abhängigkeiten von einzelnen Drittstaaten bei Windenergieanlagen und wesentlichen Komponenten begrenzen soll.

Der BEE hebt darüber hinaus die industriepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie hervor. Der Ausbau könne europäische Wertschöpfung stärken und den Wasserstoffhochlauf unterstützen. Der Referentenentwurf schafft nach Angaben des BMWE zudem einen regulatorischen Rahmen, um Offshore-Windenergieanlagen künftig sowohl an das Stromnetz als auch an eine Wasserstoffinfrastruktur anbinden zu können.

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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