KEA-BW legt Leitfaden für kommunales Contracting vor
Foto: KEA-BWMit Contracting können Städte, Gemeinden und Landkreise ihren Gebäudebestand sanieren, ohne den Haushalt mit hohen Investitionen zu belasten. Wie sich diese Energiedienstleistung aber im kommunalen Haushalt und Buchhaltungssystem abbilden lasse, war vielen Kämmereien jedoch lange unklar, teilte die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Die Agentur habe diese Hürde nun beseitigt und einen entsprechenden Leitfaden erstellt. Damit sei eine standardisierte Grundlage geschaffen, wie Kommunen Energieliefer- und Energiespar-Contracting im Haushalts- und Rechnungswesen veranschlagen und buchen können. Die Orientierungshilfe gebe Kämmereien mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Finanzierungsprojekten mit Contracting.
Contracting könne für Kommunen ein wirksames Instrument sein, um Sanierungen und Effizienzmaßnahmen voranzubringen, ohne die eigenen Haushalte unmittelbar stark zu belasten. Das sei besonders relevant, wenn die Kommunen im Südwesten ihre Klimaschutzziele und die Klimaneutralität bis 2040 erreichen wollen. Statt Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln zu stemmen, finanziert ein Energiedienstleister, der Contractor, die Maßnahmen. Er refinanziert sie über die eingesparten Energie- oder Wärmeaufwendungen. Das entlastet auch das kommunale Personal.
Bislang war jedoch vielen Kommunen unklar, wie sie Contracting-Projekte in ihren Haushalten richtig abbilden können. Das führte zu Unsicherheiten bei Kämmerinnen und Kämmerern und anschließend zu Konflikten bei den Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, kurz GPA.
Planung Schritt für Schritt
Die von der KEA-BW herausgegebene Handlungshilfe erkläre Schritt für Schritt, wie man Contracting-Verträge im Haushalt und buchhalterisch adäquat abbilden kann. Sie liefere auch konkrete Buchungsbeispiele. Das erhöhe die Rechtssicherheit und verringert die Gefahr, dass Prüferinnen und Prüfer später Beanstandungen erheben.
Den Leitfaden erstellt haben Prof. Dr. Merdan Seker und Prof. Dr. Jörg Henkes vom Stuttgarter Steinbeis Beratungszentrum Öffentliche Finanzen und Strategisches Management im Auftrag der KEA-BW.
Besonders hilfreich sei der Leitfaden dort, wo unterschiedliche Contracting-Varianten auf unterschiedliche haushaltsrechtliche Konsequenzen treffen. Ob Energieliefer-Contracting oder Energiespar-Contracting: Die Modelle funktionieren wirtschaftlich und organisatorisch verschieden. Der Leitfaden erkläre diese Unterschiede verständlich und zeige anhand konkreter Beispiele, wie die Buchung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) erfolgt. Das NKHR ist das Buchhaltungssystem, das alle Kommunen in Baden-Württemberg seit 2020 nutzen müssen.
Jörg Neubauer, Kämmerer der Gemeinde Dettingen unter Teck am Rand der Schwäbischen Alb empfehle den neuen KEA-BW-Leitfaden seinen Kolleginnen und Kollegen als wichtiges Hilfsmittel für eine korrekte Contracting-Abrechnung. „Der Leitfaden bietet Orientierung durch klare, standardisierte Vorgaben und kann die Finanzverwaltung bei ihrer Arbeit spürbar entlasten”, so Neubauer. Künftig könne der Kämmerer von Dettingen unter Teck den Leitfaden auch praktisch nutzen. Denn derzeit erneuere und vergrößere die Kommune das kommunale Wärmenetz – und setze dabei auf Contracting.
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