BMWE legt Eckpunkte für KWKG-Novelle vor

Ein Stapel Fernwärmerohre in einer Altstadt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) legt Eckpunkte zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vor, um auch Wärmenetze zu stärken.Foto: Viktor / stock.adobe.com
Die maximale Förderung für ein Wärmenetzprojekt soll von 50 auf 100 Millionen Euro steigen.
Das BMWE will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis 2035 verlängern. Zudem soll die Novelle Anreize bieten, die Stromproduktion bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu vermeiden. Die Förderung soll auf eine systemdienliche Einspeisung ausgerichtet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Eckpunkte für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgelegt. Laut BMWE soll die Novelle die langfristige Investitionssicherheit für KWK-Betreiber sichern und die Flexibilisierung des Stromsystems und die Senkung der Systemkosten voranbringen. „Die Kraft-Wärme-Kopplung bleibt ein unverzichtbarer Baustein für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung. Gerade dann, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern, brauchen wir Anlagen, die flexibel einspringen und zuverlässig Strom und Wärme bereitstellen“, sagt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. „Dafür wollen wir die richtigen Weichen stellen.“

Geplant ist, das KWKG bis 2035 zu verlängern. Gleichzeitig will das BMWE die Förderzeiträume verkürzen, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch eine schnellere Inanspruchnahme der Förderung zu verbessern. Um die Wärmewende zu unterstützen, will das BMWE die Förderung einzelner Wärmenetze anheben. Damit will das Ministerium eine Harmonisierung mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erreichen.

Um die Marktintegration zu verbessern und die Kosten für Abregelung und Redispatch zu senken, soll die Novelle des KWKG Anreize verstärken, die Produktion bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu meiden. Zudem soll die Novelle die Direktvermarktung analog zum EEG stärken. Zudem will das BMWE die Förderung stringenter auf die systemdienliche Einspeisung in öffentliche Netze ausgerichtet werden, ohne die industrielle KWK zu benachteiligen. Bei kleineren Anlagen soll die Förderung an das Niveau großer Anlagen angeglichen werden. Zudem werden die Anforderungen an den messbaren Erfolg von Modernisierungen erhöht.

Novelle des KWKG soll im ersten Quartal 2027 in Kraft treten

Hinsichtlich der beihilferechtlichen Einordnung der Novelle stützt sich das Ministerium auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Juli 2026. Der EuGH folgte darin der Auffassung Deutschlands, dass die Förderung nach dem KWKG 2020 keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstellt. Aus Sicht des BMWE ist diese Entscheidung auf das bestehende KWKG übertragbar, weshalb Deutschland für die geplante Novelle keine separate beihilferechtliche Genehmigung einholen wird. Das BMWE will schnell einen Gesetzentwurf zur KWKG-Novelle vorlegen. Das Ministerium strebt einen Kabinetttermin im Herbst dieses Jahres an, sodass die Novelle spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten kann.

BDEW: Eckpunkte richtige Weiterentwicklung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht die Pläne des BMWE positiv: „Die Eckpunkte zur KWKG-Novelle zeigen viele richtige Weiterentwicklungen auf“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. In Kohärenz mit dem Kohleausstieg und dem Wasserstoffhochlauf sollte die Verlängerung nach Ansicht des BDEW aber bis 2038 mit letzten Ausschreibungen bis Ende 2035 erfolgen. „Wichtig ist, dass der Fokus auf Kostensenkung nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von künftigen KWK-Neuanlagen geht. Die reale Anpassung der seit 2016 unveränderten Fördersätze an die Kostenentwicklung sowie die Berücksichtigung des Wegfalls der vermiedenen Netzentgelte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben“, so Andreae

Auch für den Geschäftsführer des Fernwärmeverbandes AGFW Frank Mattat weisen die vorgelegten Eckpunkte zur KWKG-Novelle in die richtige Richtung: „Wichtig ist jetzt, ähnlich wie beim Wärmenetzpaket, dass wir schnell in die konkrete Umsetzung kommen.“ Die Verkürzung der Förderdauer von 30.000 auf 20.000 Vollbenutzungsstunden bei gleichzeitig 1,5-fachem Fördersatz entspreche dem vom AGFW vorgeschlagenen Ansatz. „Die Förderwirkung bleibt grundsätzlich erhalten, zugleich werden stärkere Anreize für einen flexiblen und strommarktorientierten Betrieb der Anlagen gesetzt“, so Mattat. Die Novelle stärke auch Wärmenetze und Speicher. So soll die maximale Förderung je Wärmenetzprojekt von 50 auf 100 Millionen Euro steigen, das jährliche Budget für Wärme- und Kältenetze sowie Speicher von 150 auf 400 Millionen Euro.

Kritisch sieht der AGFW, dass eine weitere Begrenzung der förderfähigen Vollbenutzungsstunden, zusätzliche Anforderungen an Modernisierungen und die stärkere Einschränkung der Förderung bei niedrigen Strompreisen vorgesehen sind.

Die Eckpunkte zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sind unter diesem Link zu finden.

Quelle: BMWE, BDEW, AGFW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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