Zweiseitige Differenzverträge: Verbände fordern Marktwertkorridor
Foto: www.freund-foto.de / stock.adobe.com Die Verbände warnen deshalb vor höheren Finanzierungskosten und steigenden Geboten in den EEG-Ausschreibungen. Zugleich fordern sie ausreichend Spielraum für direkte Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, kurz PPA).
Pauschaler Jahresmarktwert belastet Anlagenbetreiber
Der derzeitige EEG-Gesetzentwurf bestimmt den Refinanzierungsbeitrag pauschal anhand der Jahresmarktwerte für Wind- und Solarenergie. Da diese Durchschnittswerte die tatsächlich erzielten Erträge einer einzelnen Windenergie- oder Photovoltaik-Anlage nicht abbilden, drohen Betreibern bei Abweichungen Rückzahlungsverpflichtungen für Erlöse, die sie real gar nicht erwirtschaftet haben.
Zusätzlich verbleiben marktbedingte Kostensteigerungen bei der Vermarktung, Bilanzierung und Ausgleichsenergie vollständig beim Anlagenbetreiber, während der Bund Mehrerlöse abschöpft. Dieses ungleiche Risiko werden Banken und Investoren durch höhere Risikoaufschläge einpreisen, was Finanzierungen verteuert und letztlich die EEG-Kosten durch höhere Ausschreibungsgebote ansteigen lässt.
Marktwertkorridor schützt PPA für Industrie und Mittelstand
Ein europarechtlich explizit zulässiger Marktwertkorridor erhält dagegen wichtige Marktpreissignale und schafft den notwendigen Risikopuffer. Er sichert den Spielraum für wettbewerbliche Vermarktungsmodelle wie Power Purchase Agreements (PPA), die Projekte aus der EEG-Absicherung herauslösen. Davon profitieren insbesondere der industrielle Mittelstand sowie stromintensive Zukunftsanwendungen wie Rechenzentren, die erneuerbaren Strom direkt mit ihrem Bedarf koppeln können. Ein Marktwertkorridor sei nicht nur ein Instrument zur Begrenzung von Erlösrisiken, sondern ein zentraler Baustein für mehr Wettbewerb, Vermarktungsfreiheit und die echte Marktintegration der erneuerbaren Energien, so die unterzeichnenden Organisationen.
Die Kernforderungen der Verbände an den Gesetzgeber: Die Allianz appelliert an die Politik, bei der Ausgestaltung der CfD im EEG einen Marktwertkorridor zu verankern, der die tatsächlichen marktwertabhängigen Kosten von Anlagen berücksichtigt. Zudem solle er die Entwicklung von Vermarktungs-, Bilanzierungs- und Ausgleichsenergiekosten einbeziehen und ausreichend Spielraum für wettbewerbliche Vermarktungsmodelle und PPA lassen.
Den gemeinsame Verbändeappell haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e. V. (BDW), der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (BNE), der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar), der Bundesverband Windenergie e. V. (BWE), der Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV), EFET Deutschland, der Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e. V. (Vedec) sowie der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) unterzeichnet.
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