EEG-Reform: Verbraucherschützer und Solarwirtschaft wollen in Karlsruhe gegen Solarstrom-Abgabe klagen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die am 08.04.2014 im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) klagen.

Es gäbe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Ökostrom-Abgabe auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz verstoße, so die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen.

Anwälte werten EEG-Abgabe auf Solarstrom als „unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit“
Vorrangiges Ziel des Energiewende-Gesetzes ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Kosten verursachergerecht auf die Lieferanten klima- und umweltgefährdenden Stroms zu verteilen. Da Solarstrom-Eigenverbrauch dem Gesetzesziel diene und die Energiewende praktisch umsetze, könne die geplante EEG-Abgabe als „unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz“ gewertet werden, so die Gutachter.
Verfassungsrechtlich angreifbar sei die ab 1. August 2014 geplante anteilige finanzielle Belastung solarer Selbstversorger mit der EEG-Umlage auch wegen des möglichen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Grundgesetz). Denn der Eigenverbrauch der stromintensiven und verarbeitenden Industrie soll gleichzeitig weitgehend von der EEG-Umlage befreit werden, auch wenn sie diesen aus fossilen Stromquellen deckt.

Holger Krawinkel (vzbv): „Eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn“
Kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel und Gewerbe, aber auch große Privathaushalte, die Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde eine Energiewende-Abgabe von rund drei Cent bezahlen.
Davon betroffen wären kleine und mittelständische Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, die in die saubere Photovoltaik-Stromerzeugung investieren wollen, aber auch Mieter, die beim Bezug von Solarstrom vom Hausdach sogar die volle EEG-Umlage zahlen müssten.
„Eine Abgabe auf umweltfreundlichen Solarstrom ist Unsinn. Neue Photovoltaik-Anlagen verursachen keine nennenswerten Mehrkosten für die Verbraucher, entlasten aber erheblich die Umwelt. Die Eigenerzeugung ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Doch die aktuellen Pläne bremsen die Verbraucher aus, die zu einer umweltfreundlichen Stromerzeugung beitragen“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik und Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Carsten Körnig (BSW-Solar): „Wer die solare Eigenstromerzeugung durch widersinnige Abgaben behindert, gefährdet die Energiewende“
„Große Teile der Industrie werden weiterhin von der Energiewende-Finanzierung befreit. Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, wird dagegen zur Kasse gebeten. Mit der Verfassungsklage wollen wir die Verursachergerechtigkeit bei der Finanzierung der Energiewende wieder herstellen. Die solare Eigenstromerzeugung leistet einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Umsetzung der Energiewende auf der Basis einer breiten Bürgerbeteiligung. Wer dieses Element durch widersinnige Abgaben behindert, gefährdet die Energiewende. Wir dürfen nicht zulassen, dass Klimaschutz und Bürgerengagement bestraft werden“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).
Die Zusammenfassung der „Verfassungsrechtlichen Stellungnahme zur EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch“ kann hier heruntergeladen werden.

09.04.2014 | Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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