Vergütung für Kombikraftwerke soll Systemintegration Erneuerbarer Energien forcieren

Zu sehen ist EWG-Präsident Hans-Josef Fell, der den Gesetzesvorschlag zur Vergütung für Kombikraftwerke federführend ausgearbeitet hat.Foto: Guido Bröer
EWG-Präsident Hans-Josef Fell hat den Gesetzesvorschlag federführend ausgearbeitet.
Die Energy Watch Group schlägt ein neues Gesetz vor, mit dem mehr Investitionen in Sektorenkopplung und Innovationen angeregt werden sollen. Dadurch sollen die Erneuerbare Energien mehr Systemsicherheit in die Stromversorgung bringen.

Zum 20-jährigen Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) präsentiert der Berliner Think-and-Do Tank Energy Watch Group (EWG) einen Gesetzesvorschlag zur Anreizung der Systemintegration Erneuerbarer Energien. Mit einer sogenannten Vergütung für Kombikraftwerke soll das geplante Gesetz systemdienliche Investitionen angeregen. Das soll es den Erneuerbaren Energien ermöglichen, die Verantwortung für die Systemsicherheit der Stromversorgung zu liefern. Sie sollen also zu jeder Stunde des Jahres den benötigten Energiebedarf zu decken, auch in Zeiten der Dunkelflaute. Ausreichen würde laut Berechnungen der EWG ein fester Vergütungssatz von 8 Cent/kWh mit Hilfe einer marktwirtschaftlichen gleitenden Marktprämie.

Der Anteil der Erneuerbaren am Strommix betrug in den ersten vier Monaten dieses Jahres über 50 %, wie neue Rekordzahlen zuletzt zeigten. Trotzdem wird den Erneuerbaren Energien vielfach noch nicht die Fähigkeit zur ganzjährigen Vollversorgung zu jeder Jahresstunde zugetraut, obwohl dies aus Klimaschutzgründen notwendig und die technologische Reife, zusammen mit Speichertechnologien und digitaler Steuerungstechnologie, längst günstig vorhanden ist. Es fehlt bisher nur an einer gesetzlichen Grundlage, die deren Marktdurchsetzung ermöglicht. Das soll nun die Vergütung für Kombikraftwerke bewerkstelligen.

„Das neu vorgeschlagene Sektorenkopplungs- und Innovationsgesetz für Erneuerbare Energien soll ein großer Anstoß werden, um die aktuellen Herausforderungen zur Überwindung der Corona-Wirtschaftskrise und der Klimakrise zu bewältigen. Dazu braucht es unbedingt Lösungsansätze, die sowohl die Wirtschaft stimulieren als auch das Klima schützen.“, so Hans-Josef Fell, der als EWG-Präsident und Autor des Gesetzesentwurfs EEG 2000 die neue Gesetzesinitiative federführend ausarbeitete.

BDEW: Diskussionswürdiger Gesetzesvorschlag

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betont: „Erneuerbare Energien können und müssen endlich Verantwortung für die Systemsicherheit übernehmen. Die Energy Watch Group hat dafür einen diskussionswürdigen Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt. Ziel muss es sein, den innovativsten und effizientesten Weg für eine Energieversorgung durch Erneuerbare Energien zu finden. Der Beitrag der Energy Watch Group ist für diese Debatte ein Beitrag, mit dem wir uns auch befassen werden.“

Die EEG-Umlage würde wegen der niedrigen Vergütung für Kombikraftwerke kaum belastet, dafür würde das Gesetz aber den tausenden Start-ups einen Markt schaffen, die mit innovativen Systementwicklungen für Speicher, digitale Steuerungen, Ökostromerzeugung und Sektorenkopplung in den Startlöchern stehen, jedoch kein echtes Marktumfeld haben, um großflächig privat finanzierte Investitionen zu generieren.

„Die Vorteile der günstigen Energieerzeugungspreise können nun mit denen für Klimaschutz und Versorgungssicherheit zusammen ausgeschöpft werden, insbesondere wenn die Integration von der regionalen Ebene kommt und nicht nur von der Übertragungsnetzebene. Wenn die erforderlichen Technologien wie Batterien, Wasserstoff, Wärmepumpen und Wärmespeicher in Verbindung mit Solar- und Windenergie bedarfsgerecht und dezentral hochgefahren werden, können sich zusätzlich Innovationen und Wachstumsmärkte entwickeln.“ erklärt Thure Traber, wissenschaftlicher Leiter der EWG und Co-Autor des Gesetzvorschlags.

Das neue Gesetz soll dabei eigenständig eingesetzt werden und nicht den weiterhin hohen Novellierungsbedarf im bestehenden EEG ersetzen, sondern lediglich den notwendigen Marktanschub schaffen, damit Erneuerbare Energien in zunehmendem Maße Systemverantwortung übernehmen. Eine EU-rechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs zeige, dass die EU-Vorgaben eine Garantievergütung ermöglichen. Unterschieden wird dabei zwischen zwei verschiedenen Instrumenten je nach Größe der entsprechenden Anlage: Eine feste Einspeisevergütung pro eingespeister kWh für Kleinanlagen und eine gleitende Marktprämie für größere Anlagen, die über Direktvermarktung am Stromwettbewerb teilnehmen.

7.4.2020 | Quelle: Energy Watch Group | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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