Einigung beim EEG 2021: Verbesserungen für Photovoltaik

Zu sehen ist ein Sonnenaufgang über der PV-Anlage. Die Einigung beim EEG 2021 verspricht sonnige Zeiten.Foto: stock.adobe.com / kalafoto
Sonnige Zeiten für die Photovoltaik?
Am Wochenende haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen am Gesetzentwurf für das EEG 2021 geeinigt.

Nach dem monatelangen Gezerre um das EEG 2021 haben die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD nun nach eigenem Bekunden eine Einigung beim EEG 2021 gefunden. Am Donnerstag dieser Woche wollen die Parlamentarier das Gesetz dann im Deutschen Bundestag verabschieden. Laut dem SPD-Abgeordneten Timon Gremmels, der die Solaraspekte kommentiert, schreibt die Einigung zahlreiche Änderungen am Entwurf des EEG 2021 fest. So wollen die Regierungsfraktionen dem europäischen Green Deal Rechnung tragen und die Ausbaupfade für die Solar- und die Windenergie anheben. Allerdings wollen die Koalitionäre diesen Punkt erst später über einen Entschließungsantrag regeln. Eine auskömmliche Vergütung und eine spürbare Entbürokratisierung sollen außerdem den Mieterstrom attraktiver machen.

Für Photovoltaik-Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Umlage fallen, haben die Abgeordneten demnach eine Lösung gefunden. Sie soll nach Darstellung der Koalition einen Weiterbetrieb möglich machen. Die zunächst vorgesehenen unverhältnismäßigen Anforderungen an die Messtechnik sind demzufolge zumindest für Bestandsanlagen offenbar vom Tisch. Auch die geplante Absenkung der Auktionspflicht ab einer Photovoltaik-Anlagenleistung von 500 kW scheint nicht zu kommen. Es bleibt wohl bei der Leistungsgrenze von 750 kW, ab der die Aktionspflicht greift. Dafür definiert der Koalitionskompromiss eine Übergangsbereich, der schon ab 300 kW beginnen soll (über Details werden wir auf dem Solarserver im Premium-Infodienst Solarthemen zeitnah berichten).

Keine EEG-Umlage bis 30 kW

Die größte Neuerung der Einigung zum EEG 2021 – wenn es denn so kommt – wäre die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage. Lange hat die Photovoltaik-Branche dafür geworben. Jetzt scheinen die Bemühungen Früchte getragen zu haben. Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch soll wohl bei Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW Leistung entfallen.

Es sind auch Verbesserungen für die Windenergie in der Einigung enthalten. Laut Deutschlandfunk hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion Carsten Linnemann mitgeteilt, dass Gemeinden, bei denen Windkraftanlagen gebaut werden, einen größeren Anteil am Gewerbesteueraufkommen erhalten sollen.

Details der nun abgestimmten Fassung des EEG 2021 und das Ergebnis der Beratungen im Bundestag, erfahren Abonnenten in den nächsten Tagen über den Infodienst Solarthemen (auch im kostenlosen Testabo).  

14.12.2020 | Quelle: SPD-Bundestagfraktion / Deutschlandfunk | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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