BAFA-Zuschuss jetzt auch für austauschpflichtige Heizungen

Zu sehen ist ein Beratungsgespräch. Der BAFA-Zuschuss ist jetzt auch für austauschpflichtige Heizungen möglich.Foto: Zukunft Altbau
Investoren haben die Qual der Wahl: Den BAFA-Zuschuss gibt es für Gas-Hybridheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen, Biomassenanlagen oder Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen.
Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich.

Dass der BAFA-Zuschuss jetzt auch für nach dem Gebäudeenergiegesetz austauschpflichtige Heizungen gewährt wird, darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ am 1. Januar 2021 geändert. Der Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell wird mit 20 bis 50 Prozent bezuschusst. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. „Wer vom Betriebsverbot betroffen ist, hat durch die Neuregelung Glück gehabt. Mit der Förderung wird der Tausch der alten Heizung jetzt finanziell viel attraktiver“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Das gilt allerdings nur für den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

Zwei bis drei Millionen Heizungen älter als 30 Jahre alt

Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Es gilt daher ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr mmuss man alle vor 1991 eingebauten Heizungen austauschen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.

Förderung so hoch wie nie

Für den Klimaschutz ist es wichtig, die alten Wärmeerzeuger durch möglichst CO2-arme Anlagen zu ersetzen. Der BAFA-Zuschuss des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt dazu nun auch für austauschpflichtige Heizungen wichtige finanzielle Anreize. Für sie gelten ab sofort die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, fördert der Bund mit 20 Prozent. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermie-Anlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Wärmepumpe, eine Biomassenanlage oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümer ihre Ölheizung ersetzen. Außerdem gibt es noch eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus. Maximal sind also 50 Prozent Förderung möglich.

Heizungstausch kann auch schon nach 20 Jahren sinnvoll sein

„Der Umstieg auf nachhaltiges Heizen wird so stark gefördert wie nie“, sagt Frank Hettler und rät gleichzeitig davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten: „Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen. Der Heizungswechsel sollte gut geplant und passend zum Gebäude sein. Unterstützung dabei bieten Gebäudeenergieberater.“

15.3.2021 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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