Viessmann vs. Verbraucherzentrale: Berufung zum Stromcloud-Urteil

Justitia hinter einem Tisch mit Richterstab, Symbolbild für Gericht, Recht, Gerichtsentscheidung.Foto: Studio East / stock.adobe.com
Der Streit um den Begriff Strom-Flatrate geht in die nächste Runde. Gegen ein von der Verbraucherzentrale NRW erwirktes Urteil des Landgerichts Frankfurt geht der Viessmann-Konzern in Berufung.

Dies berichtet Viessmanns stellvertretender Kommunikationschef Jörg Schmidt auf Solarthemen-Anfrage. „Wir begrüßen ausdrücklich die Arbeit der Verbraucherschutzzentralen (…) auch in diesem speziellen Fall, in dem wir selbst mit unserem Produktangebot im Zentrum stehen.“ An einigen Stellen habe Viessmann die Position der Verbraucherzentrale geholfen, „unser Produkt noch mehr vom Kunden zu betrachten und entsprechend nachzubessern. In diesen Fällen sind wir umgehend nach dem Anschreiben tätig geworden.“

Zu anderen Aspekten teile das Unternehmen die Ansicht der Verbraucherschützer jedoch nicht. Insbesondere möchte Viessmann den „Community-Aspekt“ seiner Stromtarife weiterhin hervorheben. Und auch in der Frage, wann etwas als Flatrate bezeichnet werden kann, möchte der Konzern dem Urteil des Landgerichts nicht folgen. Von Viessmann-Seite heißt es: „Der Streit darüber mit der Verbraucherschutzzentrale geschieht aus unserer Sicht konstruktiv und nun wurde in erster Instanz zunächst gegen uns entschieden.“

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Viessmann mit Urteil vom 7. Oktober 2021 die Verwendung bestimmter Werbeaussagen zu einer Solaranlage untersagt. Das teilte die Verbraucherzentrale NRW mit, die dagegen geklagt hatte.

Was ist eine Strom-„Flatrate“

Konkret habe das Landgericht der Viessmann Group GmbH & Co.KG irreführende Werbeaussagen zu angebotenen Stromtarifen für eine Viessmann-Solaranlage untersagt. Viessmann hatte einen Stromtarif als „Flatrate“ beworben. Entgegen der Erwartung habe es sich dabei aber nicht um eine „klassische“ Flatrate zum Festpreis gehandelt, argumentierte das Gericht. Stattdessen ist es ein Volumentarif, bei dem ab einer bestimmten Verbrauchsmenge Mehrkosten anfallen können.

Auch das von Viessmann in der Werbung gezeichnete Bild einer Gemeinschaft von privaten Stromproduzenten und -konsumenten („Prosumer“), die sich in einem geschlossenen Stromsystem durch das gemeinsame Erzeugen, Verbrauchen und Teilen von Strom unabhängig von steigenden Strompreisen und Energieversorgern machen könnten, sah das Gericht ebnso wie die Verbraucherzentrale als unzutreffend an.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland unterstützt die Position der Verbraucherzentrale und möchte das Frankfurter Urteil offenbar gern als Präzedenzfall für andere rein virtuelle Stromgemeinschaften verstehen. Auf Twitter kommentierte der Verband das Urteil erfreut: „Richtig so, denn eine Strom-Cloud gibt es nicht. Alles Marketing-Bla-Bla.“

16.12.2021 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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