NRW will Denkmalschutz für Photovoltaik öffnen

Denkmalschutzplakette mit dem Wappen NRWsFoto: Martina Berg / stock.adobe.com
Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode will die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz NRW so ändern, dass künftig auch die Nutzung von Solaranlagen und anderer Erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher möglich wird.

Das Land Nordrhein-Westfalen NRW will den Denkmalschutz für die Photovoltaik und andere erneuerbare Energien im Rahmen einer Gesetzesnovelle öffnen. Darüber informiert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). „Für diese Änderung haben wir uns mehr als viereinhalb Jahre eingesetzt“, sagt Verbandsvorsitzender Reiner Priggen. „Das ist ein kleiner Baustein von vielen, um Blockaden aufzulösen und so der Solarnutzung im Land neuen Schwung zu verleihen.“

In Paragraf 9 des neuen Landesdenkmalschutzgesetz, über das der Landtag am Mittwoch in erster Lesung debattierte, heißt es: „Bei der Entscheidung [für die Veränderung eines Baudenkmals] sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“

Zwei bis drei Prozent deutscher Gebäude denkmalgeschützt

Dem LEE NRW sei bewusst, dass dieser Passus kein „Freibrief“ für den Bau von Solaranlagen auf Denkmäler sei. „Das ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Status quo“, so Priggen. „Die zuständigen Behörden können entsprechende Anfragen künftig nicht mehr kategorisch ablehnen.“

Bundesweit stehen – je nach Statistik – zwischen zwei und drei Prozent des Gebäudebestandes unter Denkmalschutz. Was sich nicht nach viel anhört. Die lokalen Begebenheiten, so Priggen, sähen teilweise ganz anders aus: „In Köln beispielsweise können auf etwa 60 Prozent der Dächer von Schulen keine Solaranlagen installiert werden, weil die Gebäude unter Denkmalschutz stehen. In der Regel sind gerade Schuldächer für die Montage von Photovoltaikanlagen geeignet.“

Einen dicken Wermutstropfen gibt es allerdings für den LEE NRW im vorliegenden Entwurf des Denkmalschutzgesetzes: Ein neuer Landesdenkmalrat soll die Landesregierung als oberste Denkmalschutzbehörde künftig beraten. Zu den aufgeführten Verbänden und Organisationen zählt allerdings kein Vertreter der erneuerbaren Energien oder des Klimaschutzes. Was für den LEE NRW keine Petitesse ist: „In diesem Punkt besteht für uns noch Nachbesserungsbedarf“.

17.2.2022 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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