Photovoltaik: BSW kritisiert EEG-Entwurf zum Osterpaket

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Anlage. Der BSW kritisiert die Pläne zur EEG-Reform.Foto: franco lucato / stock.adobe.com
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Neugestaltung des EEG vorgelegt. Darin sind nach Ansicht des Branchenverbandes BSW zu geringe Solardach-Anreize vorgesehen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft – BSW – sieht einen erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) – dem sogenannten Osterpaket. Die Solarbranche begrüßt zwar die Heraufsetzung der Solarenergie-Ausbauziele. Diese müsste der Bund nun aber auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttern. Der Ende letzter Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Referentenentwurf zur EEG-Reform weise nach einer ersten Analyse des Branchenverbandes Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen auf. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks nach Einschätzung des Verbandes weiterhin zu stark eingeschränkt. Der BSW hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Ostern will das Bundeskabinett darüber beschließen. 

„Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden“, sagt SW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Ihre Höhe sollte man so nachjustieren, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht. Marktbarrieren solle die Regierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart vollständig abbauen.

Anhebung der Fördersätze in geplanter EEG-Reform reichen nicht aus

Die aktuellen BMWK-Planungen zur EEG-Reform sehen für einen Großteil potenzieller Investor:innen bislang keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze zur Errichtung künftiger Solardächer vor. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren. Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen“, erläutert Körnig.

Künftige Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des BMWK nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang. Betreiber:innen neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, will das BMWK etwas besser stellen als heute. Aus Daten der Bundesnetzagentur und des BSW geht hervor, dass vergleichbare Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Solardach-Nachfrage ausgelöst haben, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt.

Die Ampel will die EEG-Reform ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankieren. Diese werde aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, so Körnig. 

Auktionsvolumen im Osterpaket findet Anklang beim BSW

Die mit dem EEG-Osterpaket vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Photovoltaik-Solarparks findet der BSW hingegen gut. „Dies erfordert, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agri-PV seien erfreulich. Sie seien aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollte man die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Photovoltaik-Solarparks ausschreiben.

7.3.2022 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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