Infraschall von Windenergieanlagen: OLG Hamm weist Klage ab

Zu sehen ist eine WEA. Vom Infraschall von Windenergieanlagen gehen laut OLG Hamm keine Gesundheitsgefahren aus.Foto: elxeneize / stock.adobe.com
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage in Sachen Infraschall und Windenergie abgewiesen. Wenn die Klage im Verwaltungsprozess bereits endgültig abgewiesen wurde, besteht keine Möglichkeit mit dem gleichen Ziel noch einmal vor Zivilgerichte zu ziehen.

Das OLG Hamm hat ein Urteil in Sachen „Infraschall und Windenergie“ gefällt, das der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) ausdrücklich begrüßt. Infraschall sind Töne mit einer Frequenz, die unterhalb der Grenze dessen liegt, was ein Mensch hören kann. Seit Jahren behaupten Windenergiegegner, dass der Infraschall von Windenergieanlagen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen würde. Dabei verweisen sie laut LEE NRW auf fehlerhafte und fragwürdige Studien und Berichte. Infolge dieser Anti-Windenergie-Stimmung hätten sich vielerorts Projekte verzögert oder man hätte sie blockiert.

Kläger wollten Schadenersatz

Im vorliegenden Fall hatten zwei Kläger aus Ostwestfalen-Lippe von dem Betreiber eines Windparks die teilweise Einstellung des Betriebs beziehungsweise einen Schadensersatz in fünfstelliger Höhe gefordert, da sie sich von dem Infraschall der Windenergieanlagen beeinträchtigt fühlten. Der 24. Zivilsenat am OLG Hamm hat die Klage abgewiesen (Az.: I-24 U1/20). Warum, begründete das Gericht auf Medienanfragen unter anderem wie folgt: „Das OLG hat die Einwände geprüft, ist aber zu dem Schluss gekommen, dass es an die Entscheidung der Verwaltungsverfahren gebunden ist, die die Klage bereits abgewiesen haben.“

Die Begründung ist für Franz-Josef-Tigges, langjähriger Verwaltungsjurist und Vorstandsmitglied des LEE NRW, „bemerkenswert“: „Nachdem die Kläger zuvor vergebens versucht hatten, auf Verwaltungsgerichtsebene den Windpark zu kippen, haben sie sich an ein Zivilgericht gewandt und sind ebenfalls gescheitert.“ Das OLG Hamm habe dem Versuch der Kläger, den Windpark über eine zweite juristische Ebene auszuhebeln, einen Riegel vorgeschoben. „Das Urteil aus Hamm hat deshalb bundesweite Signalwirkung, weil es klarstellt, dass Windenergiegegner, deren Klage gegen die Windenergieanlagen im Verwaltungsprozess endgültig abgewiesen wurde, schon aus formellen Gründen (Rechtskrafterstreckung des vorgehenden Verwaltungsgerichtsurteils) gehindert sind, danach mit dem gleichen Ziel noch einmal vor die Zivilgerichte zu ziehen. Da die Zivilgerichte sich mit der Sache selbst nicht mehr auseinandersetzen müssen, bleiben Windmüllern erhebliche Verzögerungen erspart.“

Vom Infraschall von Windenergieanlagen gehen keine Gesundheitsgefahren aus

„Bemerkenswert“ hält Tigges das Urteil aus Hamm auch deshalb, weil die Entscheidung des 24. Zivilsenats auch auf der Stellungnahme eines unabhängigen Ingenieurbüros basiert: „Der Gutachter hat eindrucksvoll nachgewiesen, dass von Windenergieanlagen erzeugtem Infraschall keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen können.“ Resümee von Franz-Josef Tigges: „An dem Urteil vom OLG Hamm werden sich weitere Gerichte orientieren, bei denen noch Klagen in Sachen Infraschall ausstehen.“

11.5.2022 | Quelle: LEE NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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