PV-Steuern: Änderungen betreffen Solarteure – kostenloses Webinar

Aktenordner mt der Beschriftung SteuernFoto: gopixa / stock.adobe.com
Zurzeit berät der Finanzausschuss des Bundestages über das Jahressteuergesetz, in dem die steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen umfassend neu geregelt werden soll. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bietet dazu heute, am 17.11.2022 von 14:00 bis 15:30 Uhr ein kostenloses Webinar speziell für Solar-Fachbetriebe an.

Beschlossen wird das Gesetz voraussichtlich im Dezember von Bundestag und Bundesrat. Schon heute informiert der Bundesverband Solarwirtschaft mit dem Intersolar-Veranstalter Solar Promotion in einem Webinar über die geplanten Änderungen und ihre Folgen für Solar-Fachbetriebe. Das Webinar ist kostenlos; Anmeldung ist erforderlich und auch kurzfristig noch über diesen Link möglich.

Vorgesehen sind im Steuergesetz vor allem diese drei Änderungen:

• In der Einkommensteuer werden die Betreiber:innen von Anlagen weitgehend von Steuerpflichten befreit, insbesondere bei Anlagen bis 30 kWp und auf Mehrfamilien-Wohnhäusern bis 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bis insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem

• Bei der Umsatzsteuer wird für den Verkauf von Photovoltaikanlagen an Betreiber:innen ein Steuersatz von null neu eingeführt. Ein Anlagenbetreiber muss sich künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig erklären, damit er die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt. Künftig soll keine Umsatzsteuer mehr beim Anlagenkauf anfallen.

• Weil Steuererklärungen als „Photovoltaik-Gewerbebetrieb“ bei Privatpersonen künftig entfallen, dürfen die Lohnsteuerhilfevereine künftig wieder die Einkommensteuererklärung für diese Privathaushalte erstellen. Das war zuletzt nicht zulässig.

Der BSW begrüßt die Aufnahme dieser Empfehlungen und versucht im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch folgende Nachbesserungen zu erreichen:

• Die faktische „Umsatzsteuerbefreiung“ für Solaranlagen, die von der EU ausdrücklich gewünscht und ermöglicht worden war, sollte auch auf Solarthermieanlagen ausgeweitet werden, sonst wird diese für die Energiewende ebenfalls wichtige Technik zu Unrecht benachteiligt.

• Zudem fehlt die Umsatzsteuerbefreiung für Mietmodelle von Solaranlagen. Solche Modelle werden in der EU-Erneuerbaren-Richtlinie ebenfalls als förderwürdig genannt.

Besonders die Steuerregeln zur Umsatzsteuer nehmen künftig die Fachbetriebe bei der Rechnungsstellung stärker in die Pflicht und entlasten Anlagenkäufer von steuerlichen Fragen. Dies wird im Webinar des BSW im Vordergrund stehen.

17.11.2022 | Quelle: BSW | Solarserver
© Solarthemen Media GmbH

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