EU-Batterieverordnung: Einigung für neue Regeln beim Batterielebenszyklus

EU-Parlament und Rat haben sich bei der Ausgestaltung der EU-Batterieverordnung geeinigt.Grafik: petovarga /stock.adobe.com
Batterien von Elektroautos sollen in Zukunft über einen digitalen Pass verfügen, der Informationen zum Modell und zur Verwendung enthält.
EU-Parlament und Rat haben sich auf neue EU-Regeln beim Batterielebenszyklus geeinigt. Der Bundesverband eMobilität (BEM) zeigt sich zufrieden. Die Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserung bei Rohstoffgewinnung und Batterielebensdauer.

Bundesverband eMobilität (BEM) begrüßt die Einigung von EU-Parlament und Rat für neue Regeln zum gesamten Batterielebenszyklus. Von der Entstehung über den Austausch bis zum Recycling sollen Batterien in Zukunft einheitlichen Anforderungen für Industrie und Verbraucher unterliegen, um nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger im Einsatz zu sein. Die geplante EU-Batterieverordnung soll für alle in der EU verkauften Batterien gelten.

„Wenn die Einhaltung von Umweltvorgaben und Kriterien aus der Kreislaufwirtschaft bislang freiwillig war, so schafft die EU durch ihren neuen Vorschlag jetzt eine Grundlinie für alle Marktteilnehmenden“, sagt BEM-Vorstand Markus Emmert. „Die Batterien der Elektromobilität vom eBike bis zur eAviation können damit als das erste grüne Produkt der EU bezeichnet werden, die sowohl Transparenz als auch Wettbewerbsgleichheit im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes schaffen.“

Zu den Regelungen gehören die Kennzeichnungspflicht des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien elektrischer Fahrzeuge (EV), einschließlich Kleinst- und Leichtfahrzeuge (LMT) sowie wiederaufladbarer Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2 kWh. Außerdem müssen diese Batterien über einen digitalen Pass verfügen, der Informationen zum Modell und zur Verwendung enthält. Dadurch kann man Sammelziele für die Wiederverwendung von Kobalt, Blei oder Lithium verfolgen. Alle gebrauchten LMT, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden. Bis Ende 2030 wird zudem geprüft, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt wird.

Deutsche Umwelthilfe sieht weiteren Handlungsbedarf

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet die Einigung als wichtigen Beitrag zur Antriebswende. Umwelt- und Menschenrechte bei der Gewinnung von Lithium, Kobalt, Grafit und Nickel würden zukünftig besser geschützt. Großen Handlungsbedarf sieht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband jedoch weiterhin bei der Lebensdauer von Batterien, der Gewinnung von Rohstoffen wie Kupfer, Aluminium und Eisen sowie bei Sammlung und Recycling der Batterien. Die DUH fordert die EU-Kommission auf, das Potenzial für die Kreislaufführung von Batterien schnellstmöglich durch ergänzende Rechtsakte vollständig zu erschließen.

Insbesondere die Lebensdauer von Batterien in Elektroautos müsse man durch weitgehende Anforderungen an die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendung verlängern. Auch der Einsatz ausgedienter Elektroauto-Batterien als stationäre Stromspeicher müsse man zum Standard machen. Weitere Forderungen der DUH: Umwelt- und Menschenrechte muss man auch bei der Gewinnung von Kupfer, Aluminium und Eisen schützen. Pfandsysteme müssen die Erfassung insbesondere von Hochenergieakkus etwa in Werkzeug oder E-Scootern sicherstellen. Damit sei sichergestellt, dass man die Batterien korrekt recycelt und Brände aufgrund falscher Entsorgung vermeidet.

„Entscheidend ist nun, dass die EU-Kommission die versprochenen Rechtsakte zu kritischen Rohstoffen, Haltbarkeit und Leistung und dem CO2-Fußabdruck zügig auf den Weg bringt und ambitioniert gestaltet“, sagt der stellvertretende DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. „So sollte bei der Produktion zukünftig ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden. Wichtig sind auch strengere Standards an die Herkunft der in Batterien eingesetzten Rezyklate, damit nicht etwa Produktionsausschuss als vermeintliches Recyclingmaterial eingesetzt wird.“

EU-Batterieverordnung bedarf keiner Umsetzung durch nationale Gesetze

Nach der Einigung im Trilog müssen nun noch EU-Parlament und -Rat formal zustimmen, womit die Verordnung erst in einigen Monaten in Kraft treten dürfte. Als Verordnung ist sie in allen EU-Mitgliedstaaten direkt wirksam und bedarf keiner Umsetzung durch nationale Gesetze. Dennoch lässt die Verordnung, insbesondere bei den Vorgaben zur Sammlung, Spielraum für weitergehende nationale Regelungen. Hier sieht die DUH die Gefahr, dass Deutschland bisherige unzureichende Regelungen im Batteriegesetz beibehalten könnte und fordert von der deutschen Umweltministerin Steffi Lemke eine schnelle und ambitionierte Überarbeitung des Batteriegesetzes.

Bereits im März hatte der EU-Umweltrat die Neuregelung beschlossen.

Die Pressemitteilung des EU-Parlaments zur Einigung bei der Neuregelung der EU-Batterieverordnung ist unter diesem Link zu finden.

12.12.2022 | Quelle: BEM, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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