Verbraucherzentrale: Schukostecker für Balkonkraftwerke ausreichend

Das Bild zeigt ein Balkonkraftwerk. Der Entwurf der VDE-Produktnorm Steckersolargeräte erfordert laut Verbraucherzentrale Nachbesserungen.Foto: Maryana / stock.adobe.com
In einer Stellungnahme zum Entwurf der VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte fordert die Verbraucherzentrale, dass die Norm für Geräte mit einer maximalen Scheinleistung von 800 Voltampere gelten sollte. Zudem sollte ein Schukostecker für Balkonkraftwerke ausreichen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer VDE-Produktnorm „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ veröffentlicht. In dieser Produktnorm werden Steckersolargeräte erstmalig nicht nur als Einzelkomponente, sondern als Gesamtsystem beschrieben.

Der vzbv begrüßt die im kürzlich veröffentlichten Positionspapier „Steckerfertige Mini-Energieerzeugungsanlagen“ des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) vorgeschlagenen vereinfachten Regeln für Steckersolargeräte und fordert diese kurzfristig umzusetzen. Der vzbv fordert aber, folgende Änderungen an der VDE-Produktnorm Steckersolargeräte vorzunehmen.

vzbv-Forderungen an VDE-Produktnorm Steckersolargeräte

Anwendungsbereich auf 800 Voltampere anheben

Laut vorliegendem Entwurf soll die Produktnorm für Geräte mit einer maximalen Scheinleistung von 600 Voltampere gelten. Auf europäischer Ebene gilt im Rahmen der EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger eine Bagatellgrenze von 800 Watt. Die deutschen Regelungen sollten an den europäischen Standard angepasst werden.

Schukostecker als Steckvorrichtung ausreichend

Aktuell wird bei der Anmeldung von Steckersolargeräten beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber häufig die Nutzung einer Wieland Einspeisesteckdose verlangt. Der Einbau einer solchen speziellen Steckdose wird von einem Elektriker vorgenommen und ist mit Kosten von etwa 150 Euro bis 250 Euro verbunden. Diese Anforderung macht die Nutzung einer Mini-PV-Anlage aufwendig, kostenintensiv und unattraktiv.

Der vzbv setzt sich seit Langem dafür ein, dass der Anschluss an eine klassische Haushaltssteckdose, die Schukosteckdose, als normenkonform gelten sollte. Aus Sicht des vzbv sorgt die Nutzung dieser Steckdosen für eine einfache und gleichzeitig sichere Betriebsweise von Steckersolargeräten. Auch Untersuchungen an gealterten Elektroinstallationen im Rahmen des Wipano-Projekts „Steckersolar“ ergaben, dass durch die Nutzung von Schuko-Steckern keine Gefährdung durch Temperaturerhöhung besteht.

Die vollständige Stellungnahme der vzbv zum Entwurf der VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte ist unter diesem Link zu finden.

14.2.2023 | Quelle: vzbv | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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