Kleinwindkraft: Crowdfunding für Prozessfinanzierung erfolgreich

Im Bild ist Justitia als Symbol für die Prozessfinanzierungsplattform Aequifin im Rechtstreit um die Genehmigung einer Klein-Windkraftanlage.Foto: helmutvogler / stock.adobe.com
Der Landkreis Trier-Saarburg hat einem Ehepaar die Genehmigung einer Kleinwindkraft-Anlage verweigert. Mit Hilfe eines Crowdfundings auf der Prozessfinanzierungsplattform Aequifin geht der Rechtstreit nun in die nächste Runde.

Im Landkreis Trier-Saarburg wollen Andrea Thommes-Vorwieger und Klaus Thommes auf ihrem Grundstück am Ortsrand der Gemeinde Naurath/Wald eine Kleinwindkraft-Anlage aufstellen. Gemeinde und Landkreis haben die Genehmigung verwehrt, weil der Flächennutzungsplan die Errichtung von Windkraftanlagen nur auf speziell ausgewiesenen Konzentrationsflächen des Landkreises vorsieht. „Wir möchten mit unserer Kleinwindanlage unabhängig von zentraler Energieversorgung werden. Der Anschluss oder die Beteiligung an einer Großwindkraftanlage irgendwo im Landkreis ist für uns keine ökologisch sinnvolle Alternative“, sagt Andrea Thommes-Vorwieger. Daher ist das Ehepaar vor Gericht gezogen, um die Genehmigung zu erreichen. Vor dem Verwaltungsgericht Trier hatten sie keinen Erfolg. Zur Finanzierung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz haben Andrea Thommes-Vorwieger und Klaus Thommes ein Crowdfunding auf der Prozessfinanzierungsplattform Aequifin in Anspruch genommen. Nun haben sich ausreichend Sponsoren gefunden und die Summe von gut 15.000 Euro steht bereit.

Rechtsanwalt Dirk Legler von der auf Umwelt- und Energierecht spezialisierten Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther vertritt das Ehepaar vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. „Dezentrale Stromerzeugung aus Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und des aus Klimaschutzgründen sowie jüngst auch aus Gründen der Versorgungssicherheit dringend notwendigen Umstiegs der Energieversorgung hin zu einer Versorgung rein aus erneuerbaren Energien“, sagt Legler. „Viele investitionsbereite Privatleute und Unternehmen scheitern jedoch an einer Verweigerungshaltung der Kommunal- und Landkreisverwaltungen sowie der Verwaltungsgerichte, die allesamt nicht auf die besonderen Belange der kleinen Windenergieanlagen eingehen. Es geht nun gerade aus Klimaschutzgründen aber auch darum, Rechtssicherheit auch für den Ausbau von Kleinwindanlagen zu schaffen.“

Die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz soll in diesem Sommer stattfinden.

7.3.2023 | Quelle: Aequifin | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen