Landgericht urteilt: Drosselung der Senec-PV-Speicher ist Sachmangel

Das Landgericht Bielefeld hat einen Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises eines Senec-Stromspeichersystems verurteilt. Der PV-Speicher derPhotovoltaik-Anlage des klagenden Verbrauchers war von einer Leistungsdrosselungen betroffen. Das Urteil vom 23. Januar 2025 stellt laut Dr. Stoll & Sauer einen bedeutenden Erfolg für Verbraucher:innen dar und bestätigt, dass die von Senec vorgenommene Drosselung der Kapazität der PV-Speicher einen erheblichen Sachmangel darstellt.
Senec-Stromspeicher stehen seit 2022 wegen Brandfällen und technischer Probleme in der Kritik. Nachdem mehrere Geräte Feuer gefangen hatten, hatte das Unternehmen tausende Speicher per Software-Update in ihrer Kapazität begrenzt. Dafür bot Senec einigen Kund:innen auch Kompensationszahlungen an, um finanzielle Nachteile durch eine Reduktion der Speicherkapazität auszugleichen. Mittlerweile tauscht Senec die betroffenen PV-Speicher gegen neue aus, die mit LFP-Batteriezellen bestückt sind und die daher deutlich sicherer sein sollen.
Drosselung der Senec-PV-Speicher ist ein Sachmangel
Einigen Verbraucher:innen reichten die Entschädigungsangebote von Senec nicht aus und sie leiteten rechtliche Schritte ein. Das LG Bielefeld hat sich nun auf die Seite dieser Verbraucher:innen gestellt. Die wichtigsten Punkte des Urteils laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:
- Die Klägerin erwarb eine Photovoltaik-Anlage mit dem Senec.Home V3 hybrid duo Stromspeicher sowie einer Wallbox und einem Erweiterungsmodul.
- Wegen der Brandgefahr setzte Senec die Speicherkapazität auf nur noch 70 Prozent herab.
- Die Klägerin forderte die Beklagte auf, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – erfolglos.
- Das Gericht stellte fest, dass die Kapazitätsdrosselung einen erheblichen Mangel darstellt und die Klägerin wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Die Beklagte wurde zur Rückzahlung der Kaufpreises nebst Zinsen verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Speichers. Davon betroffen ist auch der Erweiterungsspeicher.
- Das Gericht sah die angebotenen Kulanzzahlungen von Senec nicht als ausreichend an. Das Urteil ist laut Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Bielefeld bestätigt damit, dass Verbraucher:innen nicht auf defekten oder gedrosselten Geräten sitzenbleiben müssen. Die Drosselung der Senec-PV-Speicher stelle eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit dar, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Wie Christoph Rigling von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegenüber dem Solarserver erklärte, habe die Kanzlei etwa 2500 Mandant:innen zum Thema Senec beraten. Viele Beratungen liefen noch, so Rigling: „Aber gehen Sie davon aus, dass wir aktuell über 1000 Verfahren führen. Seit dem Urteil aus Bielefeld laufen täglich rund 20 neue Anfragen ein.“
Der Beitrag wurde am 5. Februar 2025 aktualisiert.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH