Deutsche Umwelthilfe: Klimaklage gegen Baden-Württemberg

Eine Hand hält ein Paragrafenzeichen in die Sonne, DUH reicht Klimaklage gegen Baden-Württemberg ein.Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com
Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich laut DUH über das geltende Klimaschutzgesetz hinweg.
Laut dem geltenden Landesklimaschutzgesetz ist Baden-Württemberg dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen, denn es droht die Verfehlung der Klimaziele. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will dies auf dem Klageweg erreichen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Da das Bundesland laut eigenem Projektionsbericht sein Klimaziel 2030 um 17 Prozent beziehungsweise sechs Millionen Tonnen CO2 verfehlt, ist es nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen. Auch die vorgeschriebene Klimaneutralität im Jahr 2040 wird um über 21 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. In diesem Programm müssen Maßnahmen enthalten sein, mit denen das Land Baden-Württemberg in der Lage ist, alle Klimaziele einzuhalten. Besonders groß ist laut DUH der Handlungsbedarf im Verkehrssektor, der seine CO2-Vorgabe für 2030 um 50 Prozent verfehlen wird.

Wenn die Landesregierung der Auffassung sei, dazu nicht in der Lage zu sein, da es gesetzlicher Vorgaben des Bundes bedarf, muss sie trotzdem alle Maßnahmen in das Programm aufnehmen, die in ihrer Kompetenz stehen und für die in der Bundeskompetenz stehenden darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, so die DUH. Bislang verweigert die Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann dies jedoch. Eine von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni 2025 ließ die Landesregierung verstreichen.

Klimaklage soll wirksame Klimaschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg voranbringen

„Die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann verletzt vorsätzlich geltendes Recht“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Sie verweigere selbst im Koalitionsvertrag enthaltene Klimaschutzmaßnahen. Mit der Klimaklage wolle die DUH die Landesregierung von Baden-Württemberg noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 dazu verpflichten lassen, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören ein landesweites spezifisches Tempolimit auf allen Autobahnabschnitten, wie dies Bremen 2008 auf seiner Landesfläche eingeführt hat, großflächige Modellversuche zu Tempo 80 außerorts sowie die Durchsetzung des dauerhaften Erhalts des Stuttgarter Kopfbahnhofs in Ergänzung zu Stuttgart21 und des unterbrechungsfreien Anschlusses der Gäubahn. Dem Sanierungsrückstand bei öffentlichen Gebäuden sollte mit einer Sanierungsoffensive von Schulen und Kitas begegnet werden. „Das Land hat es tatsächlich in der Hand, mit einer energetischen Gebäude-Sanierungsoffensive und einem massiven Ausbau von Bahn und Bus gerade im ländlichen Raum seine Klimaziele zu erreichen“, so Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, ergänzt: „Klimaschutz und Rechtsstaatlichkeit sind eng verknüpft. Denn auch die ambitioniertesten Klimaschutzgesetze können nur dann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie eingehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass sich die Landesregierung über das geltende Klimaschutzgesetz hinwegsetzt. Mit der Klage werden wir darauf hinwirken, dass die Landesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt.“

Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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