Bundesrat mit Gesetz zu RED III für schnellere Genehmigung bei Erneuerbaren

Zu sehen ist das Gebäude des Bundesrates mit pinken Blüten im VordergrundFoto: Bundesrat / Frank Bräuer
Das Gebäude des Bundesrates.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit erhalten Wirtschaft und Kommunen Planungssicherheit. Zudem sollen Umweltbelange gewahrt bleiben.

Das neue Gesetz wird wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen. Dafür sollen unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vorgenommen werden. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern.


Was ist vorgesehen?

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 zu steigern ist.

Ein Element des neuen Gesetzes ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land. Dazu gehören auch Energiespeicher am selben Standort. Dies wird im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt. Vorhaben innerhalb solcher Gebiete können in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden. Zugleich schafft das Gesetz eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung. Genehmigungserleichterungen dafür sind zum 30. Juni 2025 ausgelaufen.


Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben wie Wind- und Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Dies gilt auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.

Stellungnahme des Bundesumweltministers

Bundesumweltminister Carsten Schneider sagt: “„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir die Energiewende in Deutschland.” Er betont, dass die Umweltbelange weiterhin durch angemessene Prüfungen gewahrt bleiben. Zudem sollen die Planungen durch eine Digitalisierung bei den Anträgen und klare Bearbeitungsfristen beschleunigt werden.

An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt.


Zu RED III

RED III ist die dritte Version der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, die auch als Renewable Energy Directive III bezeichnet wird.

  1. Erhöhung des Ziels für erneuerbare Energien 
    Der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU ist auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 zu steigern. Zusätzlich wird ein nicht verbindlicher Richtwert von 45 % als ambitioniertes Ziel genannt.
  2. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
    Die Mitgliedsstaaten sollen die Prozesse für die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien vereinfachen und beschleunigen. Ziel ist es, den Ausbau schneller voranzutreiben. 
  3. Sektorenübergreifende Maßnahmen
    RED III sieht Maßnahmen in verschiedenen Sektoren vor, darunter Strom, Wärme, Kälte und Verkehr. Diese Maßnahmen zielen speziell auf die Integration und den Ausbau erneuerbarer Energien in diesen Bereichen ab. 
  4. Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse 
    RED III verschärft die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse. Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen zu minimieren. 
  5. Förderung von Wasserstoff und anderen erneuerbaren Energien
    Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Förderung von grünem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Energieträgern. 

Ergänzend dazu: Förderung von Digitalisierung und Innovation
Zusätzlich fördert die Richtlinie die Digitalisierung und technologische Innovationen. Dies soll die Effizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter verbessern.

Quelle: BMUKN / BMWE / BMWSB | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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