Weitere Entscheidung zu Senec-Speichern erwartet

Die erste Instanz hat in ihrem Urteil zum Ausdruck gebracht, dass ein Sachmangel am Senec-Stromspeicher vorliegt. Diese Einschätzung will nun das OLG München bestätigen. Damit reiht sich das OLG in eine Reihe von Gerichten ein, die deutliche Signale gegen die Hersteller:in und ihre Händler:innen senden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht darin eine klare Stärkung der Verbraucherrechte. Käufer:innen von Senec-Speichern sollten ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Kanzlei bietet hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.
Hintergrund: Senec-Skandal um Stromspeicher
Die Leipziger Senec GmbH steht seit 2022 massiv in der Kritik. Nach mehreren Bränden und Explosionen schaltete die Hersteller:in rund 60.000 Stromspeicher vorübergehend ab. Viele Geräte wurden dauerhaft in der Leistung reduziert – oft auf nur 70 % der vertraglich zugesicherten Kapazität. Kund:innen mussten mit spürbaren Einschränkungen leben, ohne echte Nachbesserung. Die Folge: Eine Klagewelle. Allein Dr. Stoll & Sauer führt nach eigenen Angaben über 300 Verfahren für betroffene Verbraucher:innen.
Der aktuelle Senec-Fall vor dem OLG München
- Eine Verbraucher:in hatte am Landgericht Landshut (Az. O 3278/23) gegen Händler:in und Hersteller:in geklagt, nachdem sein Senec-Stromspeicher über Monate gedrosselt worden war.
- Das Landgericht hatte bereits einen erheblichen Sachmangel bejaht und der Käufer:in Ansprüche zugesprochen.
- Im Berufungsverfahren stellte das OLG München mit Beschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) klar, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Senec habe die Vorwürfe nur verneint und nicht substanziell widerlegt.
- Der Senat wies darauf hin, dass die Drosselung und die bestehenden Sicherheitsrisiken erhebliche Mängel darstellen.
Zahlreiche positive Urteile für Verbraucher:innen
- Landgerichte in Koblenz, Heidelberg, Stade, Oldenburg und Leipzig haben bereits Rücktritts- oder Minderungsrechte bestätigt.
- Oberlandesgerichte in Oldenburg, Dresden und Hamm gaben verbraucherfreundliche Hinweise – teilweise zogen Senec und Händler:innen daraufhin nach Medienberichten ihre Berufungen zurück.
- Jetzt signalisiert auch das OLG München: Verbraucher:innen müssen sich nicht mit leistungsgeminderten oder unsicheren Stromspeichern zufriedengeben.
Rechtliche Möglichkeiten für Senec-Besitzer:innen
- Einbau eines neuen mangelfreien Speichers
- Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
- Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Geräts
- Minderung des Kaufpreises bei erheblichen Einschränkungen
- Schadensersatz bei wirtschaftlichen Nachteilen
Die Kanzlei empfiehlt daher von Drosselung, technischen Problemen oder Sicherheitsrisiken betroffenen Verbraucher:innen, ihre etwaigen Ansprüche prüfen zu lassen.
Zu Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Verbraucherrecht tätig. Mit 18 Anwält:innen und Fachanwält:innen arbeitet die Kanzlei in allen dazugehörigen Rechtsgebieten an den Standorten Lahr und Stuttgart.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH