Greenpeace-Rechtsgutachten: GEG-Abschwächung wäre verfassungswidrig
Grafik: exclusive-design / stock.adobe.comLaut dem Rechtsgutachten der Kanzlei Günther würden die aktuell diskutierten Änderungen am GEG gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Art. 20a GG) verstoßen und zugleich den Schutz von Verbraucher:innen massiv schwächen. Die Bundesregierung ringt derzeit um Einigung über mögliche Änderungen und hat angekündigt, bis Ende Februar einen entsprechenden Kabinettsbeschluss vorzulegen.
GEG-Abschwächung nützt nur Gasindustrie
“Eine Aufweichung des GEG nützt einzig und allein der fossilen Gasindustrie, die ihr rückständiges Geschäftsmodell möglichst lange erhalten will”, sagt Marina Falke, Energieexpertin von Greenpeace. “Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen.”
Die Autor:innen des Gutachtens beziehen sich bei ihrer Analyse vorwiegend auf das Verschlechterungsverbot: Angesichts des bereits ausgereizten deutschen CO2-Budgets seien Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig. Eine Abschwächung des GEG – etwa durch eine Änderung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe bei der Neuanschaffung von Heizungen – würde klimaschädlichen Gasheizungen neue Hintertüren öffnen, fossile Abhängigkeiten zementieren und die notwendige vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors verzögern.
Verbraucher:innen droht bei GEG-Änderung Kostenfalle
Neben dem Klimaschutz würden die vorliegenden Vorschläge auch Verbraucherrechte schwächen. Zwar seien Gasheizungen in der Anschaffung oft günstiger, führten aber langfristig zu höheren Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Besonders betroffen wären laut Greenpeace Mieter:innen und einkommensschwache Haushalte, denn diese entschieden über die Heiztechnik oft nicht selbst, müssten aber die Kosten tragen. Hier sehen die Autor:innen des Gutachtens eine Unvereinbarkeit mit Gleichheitsrechten (Art. 3 Abs. 1 GG) und sozialstaatlichen Rechten (Art. 20 Abs. 1 GG), da vor allem einkommensschwache Menschen dadurch künftig stärker in ihrer Freiheit beschränkt würden.
Fossilfreie Heizungen gegen Abhängigkeit
“Haushalte würden mit massiv steigenden Kosten alleine gelassen”, sagt Tina Loeffelbein, Leiterin des Projekts Gaswende. “Die 65-Prozent-Regelung begünstigt dagegen den schnellen Einstieg in moderne fossilfreie Heizungen und reduziert so die riskante Abhängigkeit von Gasimporten. Aktuell sehen wir dieses Risiko wieder an der Verunsicherung, die die Debatte um unzureichend gefüllte Gasspeicher auslöst.”
Das Gutachten unterstreicht zudem die Bedeutung von Planungssicherheit. Stabile, klare Regeln seien entscheidend, damit Haushalte, Kommunen und Unternehmen rechtzeitig in klimafreundliche Lösungen investieren. Politisch veränderliche CO2-Faktoren oder unklare Rechnungen zur Gesamteffizienz, wie sie derzeit von der Politik diskutiert würden, schafften dagegen Unsicherheit und bremsten die Wärmewende aus.
Quelle: Greenpeace | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH