Mecklenburg-Vorpommern baut auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Im Bild ein Solarpark, Mecklenburg-Vorpommern erweitert die Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.Foto: snapshotfreddy / stock.adobe.com
Hochwertige landwirtschaftliche Flächen, Moore und Naturschutzgebiete will das Land im Rahmen der Zielabweichungsverfahren besonders schützen.
Im Rahmen der Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verdoppelt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Fläche auf 10.000 Hektar. Die Solarparks sollen flächensparend, verbrauchsnah und netzverträglich errichtet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erweitert das Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit hat mitgeteilt, dass das Land das bestehende Kontingent im Rahmen von Zielabweichungsverfahren von 5.000 auf 10.000 Hektar erhöhen wird. „Das Potenzial der Sonnenenergie ist groß und das wollen wir noch besser nutzen. Wir ermöglichen den weiteren Ausbau der Solarenergie – gesteuert und mit klaren, innovativen Kriterien“, so Jesse.

Für viele Kommunen im ländlichen Raum seien Einnahmen aus Photovoltaik ein wichtiger Baustein, um Investitionen zu ermöglichen und die Daseinsvorsorge zu sichern. Mit der Weiterentwicklung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes will das Land die finanzielle Beteiligung an den Erträgen der Solarenergie für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort stärken. Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Energien qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze im Land sichern.

Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglicht Abweichungen vom LEP

Die neuen Kriterien im Zielabweichungsverfahren sollen sicherstellen, dass Solaranlagen dort entstehen, wo lokale Unternehmen davon profitieren und wo es mit Blick auf die Anforderungen des Stromnetzes sinnvoll ist. Die neuen Kriterien hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet. Das Zielabweichungsverfahren (ZAV) ist ein Instrument, das für Ausnahmen für Einzelfälle ermöglicht, die nicht im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) als Ziel genannt sind. Mit den neuen Regelungen schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen, Wir ermöglichen mehr Solarenergie dort, wo es sinnvoll ist, und schützen gleichzeitig hochwertige Böden und sensible Räume“, sagt Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen möglichst effizient und flächensparend sein und können zum Beispiel auf bereits versiegelten Flächen oder stillgelegten Deponien entstehen. Hochwertige landwirtschaftliche Flächen, Moore und Naturschutzgebiete will das Land besonders schützen.

Die Kontingenterhöhung ist als Übergangslösung angelegt, bis man das Landesraumentwicklungsprogramm fortgeschrieben hat. Zur Sicherung laufender Investitionen gilt hinsichtlich der geänderten Bodenwertigkeit eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Die weiterentwickelten Kriterien für Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind unter diesem Link zu finden.

Quelle: Wirtschaftsministerium MV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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