Umfrage: Viele Verteilnetzbetreiber blockieren gemeinschaftliche Solarstromnutzung
Grafik: 1000 GW Institut Gemeinschaftlich betriebene Solaranlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern könnten in Deutschland insgesamt 60 Gigawatt Strom erzeugen. Viele Bürger:innen und engagierte Initiativen vor Ort stehen in den Startlöchern, doch sie werden bisher ausgebremst. Das zeigt eine große Umfrage des 1000 GW Instituts mit dem Bündnis Bürgerenergie (BBEn). Danach bieten nur wenige Verteilnetzbetreiber praxistaugliche Lösungen für das Teilen von Strom über Mieterstromprojekte und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung an. Die überwiegende Mehrzahl der Netzbetreiber blockiert dagegen die gemeinschaftliche Vor-Ort-Versorgung. Oftmals liegt es an unzureichender Digitalisierung.
Fünf Netzbetreiber unterstützen gemeinschaftliche Solarstromnutzung
In der Umfrage konnten Praktiker:innen von Solarstromkonzepten auf MFH ihre Erfahrungen mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber bewerten und kommentieren. Von den 50 Netzbetreibern, zu denen es in der Umfrage Rückmeldungen von gab, haben die Befragten keinen einzigen als „Champion“ eingestuft, der alle gesetzlichen Pflichten erfüllt und das Teilen von Solarstrom innerhalb von Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Nur fünf Netzbetreiber wurden als „Unterstützer“ bewertet, die immerhin das Notwendigste tun, um solche Anlagen zu ermöglichen. 44 Netzbetreiber bewertet die Auswertung als „Verzögerer“, die den Bau von Gemeinschaftskraftwerken bremsen. Und ein Netzbetreiber fiel komplett durch − er wurde in der Studie als „Verhinderer“ bewertet eingestuft.
„Das Bündnis Bürgerenergie hat mit dieser Umfrage sicht- und greifbar gemacht, was gemeint ist, wenn vom ‚Flickenteppich der Verteilnetzbetreiber‘ in Deutschland gesprochen wird. Rund 100 Rückmeldungen zeigen ein breites Spektrum – von IT-Problemen, Intransparenz und fehlender Erreichbarkeit bis hin zu einigen engagierten Netzbetreibern, die Mieterstrom aktiv ermöglichen“, sagt Robert Busch Geschäftsführer des Bundesverband Neue Energiewirtschaft. „Wir wünschen uns mehr von letzteren – durch die richtigen Anreize aber auch durch Druck und notfalls Kompetenzübertragung. Dann kann Mieterstrom sein volles Potenzial als Baustein einer bürgernahen Energiewende entfalten.“
Aber es gibt auch Netzbetreiber, die sich auf den Weg gemacht haben, um Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umzusetzen. Zu den „Unterstützern“ gehört auch Stromnetz Berlin mit 2,2 Millionen versorgten Haushalten. Während in vielen Netzen die Prozesse hinter den Kulissen immer noch händisch abgewickelt werden, ist der Berliner Netzbetreiber dabei, die Prozesse zu automatisieren.
Was muss sich ändern, damit in Deutschland Solarstrom innerhalb eines MFH geteilt werden kann?
Das Bündnis Bürgerenergie fordert, dass die Bundesnetzagentur sorgen muss, dass die Versorgungsnetzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Mit dem Mängelmelder für Post- und Paketdienste kann man bei der Bundesnetzagentur Probleme oder Unregelmäßigkeiten melden. Genau das braucht es auch für Netzbetreiber, die Mieterstromanlagen und Gemeinschaftliche Solarstromnutzung blockieren. Außerdem sollte die Bundesnetzagentur leichtverständlich erklären, welche Rechtsansprüche und Beschwerdemöglichkeiten Bewohner:innen in MFH haben. Die Behörde sollte auch selbst tätig werden: Sie muss die Verteilnetzbetreiber schriftlich an ihre Pflichten erinnern, und nach sechs Monaten überprüfen, ob sie der Aufforderung nachgekommen sind.
Stromzähler in Mehrfamilienhäusern bezahlbar machen
Zudem muss die Bundesregierung nach Ansicht des Bündnis Bürgerenergie Stromzähler in Mehrfamilienhäusern bezahlbar machen. Die Messgerätkosten sind in Deutschland besonders hoch und für MFH schwer nachzuvollziehen. Für ein Haus mit 10 Parteien, die Solarstrom teilen, fallen über 10 Jahre bis zu 10.000 Euro an. Damit fressen die Kosten für die Smart Meter praktisch die gesamten Einsparungen wieder auf, die man durch den Betrieb der Photovoltaik-Anlage erzielt. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass die zusätzlichen Kosten für den “freiwilligen” Einbau eines Smart Meters lediglich pro Gebäude und nicht wie bisher pro Stromzähler und somit pro Teilnehmer:in anfallen, und dass zusätzliche Kosten für die Datenbereitstellung entfallen.
„Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung setzen erst fünf von 866 Netzbetreibern die nötigen internen Prozesse um. Wir fordern die Netzbetreiber auf, ihre Kräfte zu bündeln und die erforderlichen Prozesse gemeinsam zu etablieren. Unsere Umfrage zeigt: Es haben sich Netzbetreiber bereits auf den Weg gemacht hat“, sagt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie.
Mehr zum Thema Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Stadtwerke Bonn pachten Dächer für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Ungleichbehandlung bremst Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und gefährdet Energy Sharing
- Photovoltaik-Branche und Wohnungswirtschaft veröffentlichen Leitfaden Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – viele Details noch unklar
Quelle: BBEn | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH