Energy Sharing in Deutschland: Viele Fragen offen
Grafik: Future Energy Lab & IÖW, 2026 Ab dem 1. Juni 2026 erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG), dass man überschüssigen Strom aus Photovoltaik– oder Windkraftanlagen lokal teilt. Dann können Privathaushalte, kommunale Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen ihren eigenen lokal erzeugten, erneuerbaren Strom über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbraucher:innen teilen – theoretisch. Die praktische Umsetzung Energy Sharing in Deutschland verzögert sich jedoch, etwa wegen Unklarheiten bei der Abrechnung.
Auch Julian Schulz, Gründer des Mess- und Abrechnungsdienstleisters Metergrid, warnt vor verfrühtem Optimismus: „Das Gesetz öffnet zwar die Tür, aber der Raum dahinter ist noch komplett leer. Ohne grundlegende Nachbesserungen wird der Start ein massives Stolpern.“ Obwohl der rechtliche Rahmen nach jahrelanger Verzögerung steht, fehlen laut Metergrid die elementaren operativen Voraussetzungen für einen echten Markthochlauf. Schulz identifiziert vier strukturelle Hürden, die das Modell zum Start blockieren.
Vier strukturelle Hürden für Energy Sharing in Deutschland
1. Smart-Meter-Rollout
Energy Sharing zwingt zu einer viertelstündlichen Bilanzierung der Stromflüsse. Die aktuelle Einbauquote für intelligente Messsysteme (Smart Meter) liegt in Deutschland jedoch bei nur 5,5 Prozent. Ohne diese Zähler ist Energy Sharing technisch unmöglich.
2. Fehlende Marktprozesse
Es existieren bundesweit kaum standardisierte IT-Schnittstellen für Energiegemeinschaften. Die knapp 900 Verteilnetzbetreiber hinken mit den Marktkommunikationsregeln hinterher. Die Anpassung ihrer IT-Systeme wird erfahrungsgemäß zwei bis drei Jahre dauern.
3. Die Netzentgelt-Falle
Auch beim lokalen Teilen über das öffentliche Netz fallen Netzentgelte, Steuern und Umlagen in voller Höhe an. Das macht rund 60 Prozent des Haushaltsstrompreises aus. Da der Preisvorteil somit weggeschmolzen wird, fehlt jedem Projekt die wirtschaftliche Basis.
4. Direktvermarktung
Das Gesetz schreibt den Erzeugern vor, ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Börse zu handeln. Das Problem: Kaum ein Direktvermarkter bietet heute Produkte an, die mit den komplexen Anforderungen des Energy Sharings kompatibel sind.
Neues Projekt will offene Fragen zum Energy Sharing in Deutschland klären
Das Projekt Forum EnShare vom Future Energy Lab der Deutschen Energieagentur (Dena) und vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) will im Dialog mit Praxisakteuren zur Klärung offener Fragen beim Energy Sharing beitragen. „Die Gesetzesnovelle schafft ganz neue Möglichkeiten: Wer Strom teilt, gilt nun nicht mehr automatisch als Energieversorger – und wird damit von zentralen Lieferantenpflichten befreit“, sagt Lisa Strippchen, Projektleiterin und Seniorexpertin für Stromerzeugung bei der Dena. „Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass Energy Sharing überhaupt in die Umsetzung kommt.“
Attraktive Alternative zum „Einspeisen“ des überschüssigen Stroms?
Konkret sieht Energy Sharing etwa so aus: Ein Haushalt mit Solaranlage verkauft seinen überschüssigen Strom an einen Nachbarhaushalt; oder eine Bürgerenergiegenossenschaft stellt den Strom aus ihrem Windpark den eigenen Mitgliedern zur Verfügung und fördert so die lokale Teilhabe.
„Ob Energy Sharing finanzielle Vorteile gegenüber der normalen Einspeisevergütung bringt, ist schwer einzuschätzen, weil Erfahrungswerte fehlen und weil das Energiewirtschaftsgesetz derzeit keine finanziellen Anreize setzt“, erklärt Strippchen. „Aber Gespräche mit Interessierten zeigen, dass es auch um die aktive Teilhabe geht: Den Strom mit Akteuren vor Ort zu teilen, motiviert Menschen auf eine andere Weise, sich für die lokale Energiewende einzusetzen.“
Technische Voraussetzungen für Abrechnung von Sharing-Strom fehlen meist noch
„Diejenigen, die den geteilten Strom beziehen – die Letztverbraucher – decken damit nur einen Teil ihres Bedarfs und erhalten den Reststrom von einem gewöhnlichen Stromlieferanten. Weil aber vor allem die Bundesnetzagentur noch klarstellen muss, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, wird sich die Umsetzung von Energy Sharing verzögern“, sagt Stromexpertin Astrid Aretz vom IÖW, Co-Leiterin des Projekts Forum EnShare.
Technisch steht fest: Sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Letztverbraucher brauchen einen Smart Meter. Diese Messsysteme ermitteln Verbrauch und Erzeugung viertelstundengenau. Anhand eines Aufteilungsschlüssels sollen sie die Anteile von Sharing- und Reststromverbrauch bestimmen. Smart Meter sind jedoch noch nicht ausreichend verbreitet. Außerdem müssen viele der 860 Netzbetreiber in Deutschland bei der Digitalisierung aufholen, um die Daten verarbeiten zu können. Dabei könnten auch Abrechnungsportale von Start-ups wie etwa Neoom und Exnaton helfen.
Offene Fragen im Dialog klären
„Wir benötigen Klarheit bei der Umsetzung der abstrakten Vorgaben von § 42c EnWG“, sagt Tim Lindemann vom Netzbetreiber Hamburger Energienetze. Hierbei geht es etwa um Standards für Datenaustauschformate und Bilanzierungsregeln. Lindemann gehört zu den 18 Beiratsmitgliedern des Forums, in dem Netzbetreiber, Energieunternehmen, Start-ups und Umwelt- sowie Verbraucherverbände vertreten sind. Das Projekt bringt die vielfältigen Akteure in den Dialog miteinander, um so offene Fragen zu klären. Auf diese Weise entstand etwa eine Übersicht dazu, welche Verträge für Energy Sharing nötig sind.
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass die Umsetzung transparent und niedrigschwellig erfolgt, etwa durch Musterverträge und leicht zugängliche Informationsangebote“, betont Beiratsmitglied Henning Herbst von der Verbraucherzentrale Bundesverband. In diesem Sinne stellt das Projekt etwa Infografiken und eine FAQ-Seite bereit.
Der Solarserver berichtet regelmäßig über die Entwicklung beim Energy Sharing:
- AEE legt Hintergrundpapier zum Energy Sharing vor
- Stadtwerke: Mieterstrom etabliert – Energy Sharing noch Nische
- Was geht mit Energy Sharing, Frau Strippchen?
- Bündnis Bürgerenergie: Energy Sharing weiterentwickeln
- Ungleichbehandlung bremst Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und gefährdet Energy Sharing
Quelle: IÖW, Metergrid | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH