Mustervertrag für flexible Netzanschluss-Vereinbarungen (FCA)

Eine Trafostation im StromnetzFoto: Karsten / stock.adobe.com
Mit flexiblen Netzanschluss-Vereinbarungen (FCA) können mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt einspeisen.
Mit einem Mustervertrag will die Fachagentur Wind und Solar dazu beitragen, Abschlüsse zur flexiblen Netznutzung (FCA) voranzubringen. Dabei geht es um den Anschluss von PV- und Windkraftanlagen sowie Batteriespeichern an bereits stark ausgelasteten Netzanschlusspunkten.

Die Fachagentur Wind und Solar hat einen Mustervertrag für flexible Netzanschluss-Vereinbarungen (FCA) vorgelegt. FCA steht für Flexible Connection Agreements. Dabei geht es um Vereinbarungen zu individuellen Regelungen für den Anschluss von Photovoltaik-, Windenergieanlagen sowie Batteriespeichern. FCA legen Rechte und Pflichten von Betreibern von EE-Anlagen und Speichern und sollen dazu beitragen, Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden.

Der Mustervertrag der Fachagentur eigne sich laut einer Pressemitteilung dazu, Verträge zwischen einem Netzbetreiber und einem Anlagenbetreiber aufzusetzen. Die enthaltenen Bausteine bilden folgende Variationen ab:

  • temporäre FCA,
  • dauerhafte FCA,
  • unterschiedliche Formen der Wirkleistungsbegrenzung,
  • Integration von Grünstromspeichern hinter dem Netzverknüpfungspunkt.

Darüber hinaus sollen die Verträge Regelungen zu Haftung, Rechtsnachfolge, Dauer und Kündigung im Vertrag enthalten . 

Flexible Netzanschlussvereinbarungen erleichtern den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen, indem sie die optimale Nutzung eines vorhandenen Netzverknüpfungspunktes ermöglichen. Netzbetreiber und Betreiber von Erzeugungsanlagen, Speichern und anderen Verbrauchern können flexible Netzanschlussvereinbarungen nutzen, um den Rahmen und die Details dazu vertraglich zu regeln.

Bisher müssen Anlagenbetreiber mit jedem Netzbetreiber eine individuelle Regelung treffen. Deshalb wird von dem Instrument bisher noch wenig Gebrauch gemacht. Zuletzt hatte Verteilnetzbetreiber LVN über einen solchen Abschluss berichtet. Regulatorisch hat das EEG 2023 die Möglichkeiten dazu geschaffen.

Quelle: Fachagentur Wind und Solar | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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