SFV-Studie: Geplantes EEG 2027 macht private Photovoltaik-Anlagen unwirtschaftlich

Eine Grafik zeigt Amortisationszeiten im Vergleich, die im Entwurf des EEG 2027 vorgesehene Nulleinspeisung macht private Photovoltaik-Anlagen unwirtschaftlich.Grafik: www.aquu.de
Wenn der in das Netz eingespeiste Strom mit 7,7 Cent je Kilowattstunde vergütet würde, hätte sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage oder ein Photovoltaik-Speichersystem nach rund 16 Jahren amortisiert. Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaik-Anlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt.
Unter den heutigen Bedingungen beträgt die Amortisationszeit einer privaten Photovoltaik-Anlage mit 10 kW Leistung 16 Jahre. Sollte die Novelle des EEG wie geplant kommen, wird die private Photovoltaik unwirtschaftlich, denn die Amortisationszeit verlängert sich auf über 30 Jahre.

Das Berliner Forschungsinstitut Aquu hat im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) in einer Simulationsstudie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelungen der geplanten EEG-Novelle auf Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung berechnet. Die Ergebnisse dieser PV2027-Studie zeigen, dass derzeit weder die Nulleinspeisung noch die Direktvermarktung von Solarstrom wirtschaftlich ist. Neue Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt wären daher im kommenden Jahr unwirtschaftlich.

Am 20. April 2026 wurde ein Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) bekannt, der sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet. Der Entwurf markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Private Haushalte mit kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt verlieren die garantierte Einspeisevergütung, erhalten keinen Zugang zur Marktprämie und müssen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Alternativ ist lediglich die Nulleinspeisung vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sieht die Direktvermarktung und Nulleinspeisung künftig als Regelfall.

Mit dieser sogenannten Nulleinspeisung würde man 69 Prozent des Stromertrags einer typischen Photovoltaik-Anlage abregelt werden. Die Amortisationszeit von typischen Photovoltaik-Batteriesystemen verlängert sich damit um 10 Jahre auf mehr als 25 Jahre. Zudem verdreifacht das Einspeiseverbot die Stromgestehungskosten auf 31 Cent pro Kilowattstunde, wie die Wissenschaftler von aquu auf Basis umfangreicher Wirtschaftlichkeitsanalysen ermittelt haben.

Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen aktuell noch unwirtschaftlich

Am Beispiel einer 10-Kilowatt-Anlage und eines 10-Kilowattstunden-Speichers haben die Wissenschaftler:innen berechnet: Den jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro stehen Kosten für den Direktvermarkter von rund 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von circa 90 Euro reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken. Die Vermarktungserlöse tragen somit nicht dazu bei, die Investitionskosten zu refinanzieren.

Das schlägt sich deutlich in einer längeren Amortisationsdauer nieder: Im analysierten Referenzbeispiel steigt sie durch die Direktvermarktung im Vergleich zur festen Einspeisevergütung von 15,6 Jahren auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaik-Anlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei Aquu.

Nulleinspeisung verdreifacht die Solarstromkosten auf 31 Cent pro Kilowattstunde

Mit dem EEG 2027 ist geplant, die sogenannte Nulleinspeisung als Alternative zur Direktvermarktung einzuführen. Neue Solaranlagen dürfen bei der Wahl dieser Option keinen überschüssigen Strom mehr in das Netz einspeisen. Den auf dem Dach produzierte Solarstrom kann man lediglich durch die elektrischen Verbraucher im Haus oder zur Ladung des Batteriespeichers nutzen.

Wenn man nicht mehr in das Stromnetz einspeisen darf, muss man sämtliche Solarstromüberschüsse abregeln. Im analysierten Referenzbeispiel gehen dadurch 69 Prozent des möglichen Solarertrags ungenutzt verloren. „Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von 10 Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, sagt. Johannes Weniger, Geschäftsführer von Aquu.

EEG 2027 setzt mit der Nulleinspeisung politische Fehlanreize

„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV. Je größer die Photovoltaik-Anlage ist, desto mehr Solarstrom muss abgeregelt werden. Statt geeignete Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen, wäre es ab 2027 wirtschaftlich attraktiver, Photovoltaik-Anlagen kleiner zu dimensionieren, um möglichst geringe Abregelungsverluste zu erzielen.

Basierend auf den Ergebnissen der PV2027-Studie fordern der SFV und Aquu von den Abgeordneten im Bundestag, dass sie folgende fünf Punkte des Referentenentwurfs des EEG 2027 ändern:

  • Feste Einspeisevergütung im EEG 2027 beibehalten: Eine einfache und planbare Einspeiseoption für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt muss erhalten bleiben, damit private Haushalte weiterhin verlässlich investieren können.
  • Marktprämie auch für kleine Photovoltaik-Anlagen als Option anbieten: Die Marktprämien-Absicherung sollte nicht nur für Photovoltaik-Anlagen über 25 Kilowatt gelten. Auch kleine Photovoltaik-Anlagen brauchen eine verlässliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.
  • Direktvermarktung nicht erzwingen: Direktvermarktung darf erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für kleine Photovoltaik-Anlagen unter 25 Kilowatt standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar ist.
  • Nulleinspeisung vermeiden: Nulleinspeisung darf nicht zum Regelfall werden, weil sie die vollständige Nutzung der Dachflächen verhindert und der Großteil des Solarstromertrags abgeregelt werden muss.
  • Flexiblen Einsatz von Batteriespeichern anreizen: Hürden beseitigen und Anreize schaffen, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen.

Die PV2027-Studie ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: SFV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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