StromVKG: Bundestag verbessert Regeln für Batteriespeicher, Streit um Ausschreibungen bleibt

Windenergieanlagen, Strommasten und ein fossiles Kraftwerk liegen in einem orange-roten Sonnenuntergang.Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Das StromVKG regelt die Ausschreibungen für gesicherte Leistung. Umstritten bleibt die Rolle von Batteriespeichern gegenüber Gaskraftwerken.
Der Bundestag hat das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) beschlossen und dabei Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen vorgenommen. Nach Einschätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft verbessern sich damit die Teilnahmebedingungen für Batteriespeicher. Der Verband sieht jedoch weiterhin strukturelle Vorteile für Gaskraftwerke.

StromVKG: Bundestag passt Ausschreibungsregeln an

Der Deutsche Bundestag hat Änderungen am Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) beschlossen. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) wurden dabei mehrere Vorschläge der Solar- und Speicherbranche berücksichtigt. Der Verband sieht dennoch weiterhin eine Benachteiligung von Batteriespeichern bei den geplanten Kraftwerksausschreibungen.

Zu den Änderungen gehören angepasste Leistungsanforderungen für Batteriespeicher. Nach dem ursprünglichen Kabinettsentwurf sollten Speicher ihre volle Leistung wiederholt über zehn Stunden mit lediglich einer Stunde Pause bereitstellen. Nun sieht das Gesetz vor, dass sie nach jeweils drei Stunden Pause wiederholt 80 Prozent ihrer installierten Leistung erbringen müssen. Außerdem gelten die Anforderungen bei Anlagenpools künftig für den gesamten Pool und nicht mehr für jede einzelne Anlage. Nach Einschätzung des BSW-Solar erleichtert dies die Teilnahme aggregierter Speicherlösungen an den Ausschreibungen.

Anpassungen bei Resilienz- und Langzeitkriterien

Der BSW-Solar bewertet auch die Änderungen bei den Resilienzkriterien positiv. Diese sollen künftig sowohl für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher als auch für Gaskraftwerke gelten. Zudem erweitert das Gesetz den Kreis zulässiger Herkunftsländer für Komponenten. Die Anforderungen müssen außerdem nicht mehr für alle benannten Komponenten gleichzeitig erfüllt werden. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund internationaler Lieferketten weiterhin anspruchsvoller seien als für Gaskraftwerke.

Positiv bewertet der Verband die Ergänzung der Faktoren für Höchsterbringungsdauern bis zu 24 Stunden. Für Batteriespeicher mit längeren Speicherdauern beträgt der Reduktionsfaktor 0,89, für Gaskraftwerke 0,85. Die Faktoren sollen die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung der jeweiligen Technologien abbilden. BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärt: „Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit. Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein.“

BDEW begrüßt Kompromiss zum StromVKG

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das Gesetz insgesamt positiv. Nach Angaben des Verbandes schafft das StromVKG die Grundlage für den Ausbau gesicherter Leistung durch mehrere Ausschreibungsrunden.

Der BDEW verweist unter anderem auf die Anhebung des Höchstgebotswertes, die Überarbeitung des Langzeitkriteriums sowie die regionale Verteilung der Ausschreibungsmengen. Demnach sollen ein Drittel der Leistung im netztechnischen Norden und zwei Drittel im netztechnischen Süden entstehen. Begleitend zum Gesetz fordern die Regierungsfraktionen in einem Entschließungsantrag Maßnahmen zur besseren Erschließung des Flexibilitätspotenzials von Kleinanlagen.

Nach BDEW-Angaben sollen die ersten beiden Ausschreibungsrunden Anfang September und Ende Dezember 2026 starten. Voraussetzung dafür ist eine beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die EU-Kommission.

Auch Greenpeace kritisiert das StromVKG. Die Umweltorganisation bezeichnet die vorgesehenen Förderungen für neue Gaskraftwerke als klimapolitischen Rückschritt. Sie fordert stattdessen stärkere Anreize für Energieeffizienz, Lastflexibilität und Batteriespeicher.

Was folgt jetzt?

Mit dem StromVKG schafft die Bundesregierung den Rahmen für Ausschreibungen zur gesicherten Leistung im Stromsystem. Die unterschiedlichen Bewertungen von BSW-Solar und BDEW verdeutlichen den Streit über die Ausgestaltung technologieoffener Kapazitätsmechanismen und die Rolle von Batteriespeichern. Ob die ersten Ausschreibungen Anfang September und Ende Dezember 2026 wie geplant starten, hängt von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission ab.

Quelle: BSW-Solar / BDEW / Greenpeace | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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