Wärmepumpenförderung: Verbraucherzentrale gibt Tipps zu neuen BEG-Regeln

Im Vordergrund liegt eine Tafel mit der Aufschrift "Förderung Wärmepumpe" auf einem Haus-Grundriss, rechts dahinter ein Thermostat, links zwei Heizungsrohre, im Hintergrund das Spielzeugmodell eines Hauses.Foto: Marco2811 / stock.adobe.com
Die Förderung für Wärmepumpen erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ab dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Förderbedingungen.
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen und Übergangsregelungen für Eigentümer zusammengefasst.

Für Eigentümer ändern sich unter anderem Förderhöhen, Bonusregelungen und Übergangsfristen. Die Verbraucherzentrale NRW rät Antragstellenden deshalb frühzeitig zu prüfen, welche Förderbedingungen für ihr Vorhaben gelten und ob bereits erstellte Antragsunterlagen weiter genutzt werden können. Einen Überblick über die Hintergründe der Reform bietet der Solarserver in seinem Beitrag zur BEG-Reform.

Gleichzeitig führt die Reform eine schrittweise degressive Förderung ein. So sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus zunächst von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sowie anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August soll er um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden, bevor er zum 1. August 2028 vollständig entfällt.

Auch die förderfähigen Investitionskosten werden neu gestaffelt. Für den Heizungstausch gelten künftig förderfähige Höchstbeträge von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Einkommensbonus und Förderobergrenzen prüfen

Mit der Reform wird auch der Einkommensbonus neu gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro können künftig einen Bonus von 40 Prozent erhalten. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten in dieser Einkommensklasse zusätzlich weitere 40 Prozent. Für höhere Einkommensgruppen gelten abgestufte Boni. Außerdem wird bei mindestens einem minderjährigen Kind das maßgebliche zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können dadurch mehr Familien höhere Förderstufen erreichen.

Die maximale Förderquote steigt für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit mindestens einem Kind auf bis zu 80 Prozent. Für alle übrigen Antragsberechtigten bleibt die Obergrenze bei 70 Prozent. Welche Förderung im Einzelfall erreicht wird, hängt von den jeweils anwendbaren Förderbausteinen ab.

Übergangsregelung und technische Änderungen beachten

Für bereits vorbereitete Vorhaben verweist die Verbraucherzentrale auf die Übergangsregelung. Eine bereits ausgestellte „Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) der KfW bleibt sechs Monate ab Ausstellung gültig und kann auch nach dem 21. Juli 2026 für einen Förderantrag nach den neuen Bedingungen genutzt werden. Nicht verwendete Technische Projektbeschreibungen (TPB) des BAFA verlieren dagegen nach dem 20. Juli 2026 ihre Gültigkeit.

Zudem ändern sich einzelne Fördervoraussetzungen. Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen entfällt. Künftig sollen natürliche Kältemittel Voraussetzung für eine Förderung sein.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union oder assoziierten Märkten gefertigt werden. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 Prozent sinken. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümern deshalb, ihre Entscheidung nicht allein von der aktuellen Förderhöhe abhängig zu machen, sondern auch die Herkunft des Systems zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen bietet das Bundeswirtschaftsministerium in seinen BEG-FAQ.

Was die Änderungen bedeuten

Die neuen Förderregeln verändern sowohl die Höhe der Zuschüsse als auch die technischen Voraussetzungen für die Wärmepumpenförderung. Für Eigentümer wird eine frühzeitige Planung wichtiger. Gleichzeitig könnten die neuen Anforderungen an Kältemittel und der geplante Wertschöpfungsbonus die Produktauswahl sowie den Wärmepumpenmarkt beeinflussen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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