DUH: Verfassungsbeschwerde gegen Gebäudemodernisierungsgesetz
Foto: U. J. Alexander / stock.adobe.comDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Wie die Organisation mitteilte, sei das das Gesetz aus Klimaschutzgründen verfassungswidrig. Die DUH argumentiert mit Artikel 20a des Grundgesetzes, der die natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Daraus folge eine staatliche Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Dieser widerspreche das GModG. Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, würden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten. Dadurch entstünden erhebliche Mehremissionen, die das deutsche Treibhausgasbudget bereits vor dem Jahr 2033 überschreiten.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe. Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten. Und Mieterinnen und Mieter zahlen am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen können. Statt eines verlässlichen Pfades raus aus Öl und Gas schafft Wirtschaftsministerin Katherina Reiche neue fossile Lock-ins für Jahrzehnte.“
Dazu Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch vertritt: „Mit dem Gesetz entstehen Mehremissionen, die mit dem verfassungsrechtlichen Ziel des Staates, alsbald für Klimaneutralität zu sorgen, unvereinbar sind. Verfassungsrechtlich ist ebenfalls gefordert, dass der Staat den Menschen die nötige Orientierung dafür bietet, wie der Weg zur Klimaneutralität aussieht. Das Gesetz schafft keine Orientierung, sondern Verwirrung.“
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