Bundesrat fordert Änderungen an EEG und Netzpaket – Regierung lehnt ab
Foto: Bundesrat / Frank BräuerDer Bundesrat hat den Kabinettsentwurf zum EEG 2027 in vielen Aspekten kristiert. Nach Ansicht der Länderkammer seien die Auswirkungen zentraler Inhalte des Gesetzesentwurfs nicht seriös zu bewerten. So habe kein umfänglicher Beteiligungsprozess in notwendigem Umfang stattgefunden. So seien Länder und Verbände nur mit kurzer Frist und ohne die Veröffentlichung von Datengrundlagen oder Folgenabschätzungen beteiligt gewesen. Die im Rahmen der Beteiligung geäußerten Bedenken seien ferner unberücksichtigt geblieben. “Aus Sicht des Bundesrates ist dieses Vorgehen der Bundesregierung bei der Tragweite und Komplexität des Gesetzesvorhabens fahrlässig und der Bedeutung des Entwurfs nicht angemessen”, schreibt die Kammer in ihrer Stellungnahme.
Der Bundesrat fordere daher, komplexe Aspekte, die nicht europarechtlich notwendig oder zeitkritisch wie die Sonderausschreibungen für die Windenergie an Land sind, im aktuellen Verfahren zurückzstellen. Sie sollten erst nach der Veröffentlichung einer umfänglichen Folgenabschätzung und nach einer angemessenen Beteilung aller relevanter Stakeholder zur Umsetzung kommen. Das gelte insbesondere für Anpassungen bei der Vergütung kleiner PV-Anlagen und deren Auswirkungen u. a. auf kleine und mittlere Unternehmen und Mieterstrommodelle, bei Obergrenzen für Pachtzahlungen oder bei Regelungen zur Stärkung von Power Purchase Agreements und Direktbelieferung.
Insgesamt listet der Bundesrat 70 Punkte mit Verbesserungsvorschlägen auf. Die Bundesregierung lehnte sämtliche Vorschläge ab.
Nachbesserungsbedarf beim Netzpaket
Die Länderkammer sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf beim Netzpaket und hat auch dazu Vorschläge in seiner Stellungnahme unterbreitet. Die Bundesregierung hat den Änderungspunkten nicht zugestimmt.
Der Bundesrat ist bei den Novellen nicht zustimmungspflichtig.
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