Prosumer-Aufschlag: Elf Verbände wenden sich gegen Netzgebühr

Die Illustration zeigt ein modernes, weißes Einfamilienhaus im Grünen mit Rasen vor der Terrasse, links ein Sitzplatz, rechts Loungemöbeln, und Bäumen sowie Sträuchern dahinter, auf dem dunkelgrauen Dach eine PV-Anlage.Illustration: KB3 / stock.adobe.com
Auch bestehende Photovoltaikanlagen sollen laut Verbändeappell vom geplanten Prosumer-Aufschlag erfasst werden. Die Unterzeichner fordern Bestandsschutz.
Ein Bündnis aus Energiebranche, Wohnungswirtschaft und Handwerk warnt vor Investitionshemmnissen durch den geplanten Prosumer-Aufschlag. Die Verbände verlangen Bestandsschutz und akzeptieren eine Beteiligung nach vereinbarter Einspeisekapazität nur als letztes Mittel.

Elf Bundesverbände fordern die Bundesnetzagentur auf, bei der Reform der Stromnetzentgelte auf den Prosumer-Aufschlag zu verzichten. Laut einem vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) beauftragten Rechtsgutachten soll die neue Entgeltsystematik ab 1. Januar 2029 gelten. Das Gutachten beschreibt einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Netzentgelt-Grundpreis. Der Verbändeappell vom 8. Oktober nennt eine mögliche Zusatzbelastung von bis zu 165 Euro jährlich.

Betroffen wären nach Darstellung der vorliegenden Unterlagen auch bestehende Photovoltaikanlagen. Als Prosumer gelten hier Stromverbraucher, die selbst Strom erzeugen und einen Teil davon selbst nutzen. Über den gemeinsamen Appell informierte der BSW-Solar am 15. Oktober.

Prosumer-Aufschlag belastet laut Verbänden auch Gebäudeversorgung

Die Verbände kritisieren, dass der Aufschlag unabhängig von Eigenverbrauch und beanspruchter Netzkapazität anfallen solle. Er unterscheide weder nach der Anlagenleistung noch berücksichtige er einen netzdienlichen Speicherbetrieb.

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll nach Darstellung des Appells jede Verbrauchsstelle im Mehrfamilienhaus den Aufschlag zahlen. Nach Einschätzung der Verbände könnte dies die Umsetzung vieler solcher Projekte verhindern.

Die Verbände argumentieren außerdem, dass zusätzlicher Netzstrombezug für Wärmepumpen und Elektroautos bereits höhere Netzentgeltzahlungen auslöst. Zusammen mit den geplanten Einschnitten bei der Solarstromförderung drohe die zusätzliche Belastung den Solarausbau zu bremsen.

Gutachterin kritisiert fehlenden Bezug zur Kostenverursachung

Die Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Dörte Fouquet sieht in ihrem Gutachten vom 30. September erhebliche unions- und verfassungsrechtliche Mängel. Ihrer Bewertung zufolge knüpft der Aufschlag an die Eigenversorgung an, ohne die konkrete Netzkostenverursachung hinreichend abzubilden.

Fouquet kritisiert zudem eine Ungleichbehandlung: Wer seinen Netzstrombezug durch effizientere Geräte senke, zahle keinen entsprechenden Aufschlag. Bei einer Verringerung durch PV-Eigenversorgung solle die Zusatzbelastung dagegen anfallen. Darin sieht sie eine unzulässige Diskriminierung. Die Einbeziehung bestehender Anlagen verletze nach ihrer Einschätzung außerdem den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz.

Das Gutachten gibt auch die Finanzierungsbegründung der Bundesnetzagentur wieder: Eigenversorgung verringere die Einnahmen aus verbrauchsabhängigen Netzentgelten, während das Netz weiterhin vorgehalten werden müsse.

Kapazitätsentgelt nur als letztes Mittel

Sollte die Bundesnetzagentur an einer zusätzlichen Beteiligung kleiner Prosumer festhalten, verlangen die Verbände die Prüfung eines einheitlichen Einspeisekapazitätsentgelts. Dieses solle neue Erzeugungsanlagen erfassen, Steckersolargeräte ausnehmen und Bestandsanlagen schützen.

Maßgeblich wäre die vereinbarte Netzanschlussleistung für die Einspeisung statt der installierten Anlagenleistung. Nach Einschätzung der Verbände würde dies einen Anreiz schaffen, die vereinbarte Einspeisekapazität zu begrenzen. Netzbetreiber müssten zudem nur einen zusätzlichen Entgeltmechanismus umsetzen.

Für Projektentwickler und Anlagenbetreiber betrifft die Auseinandersetzung damit zwei unterschiedliche Fragen: die künftige Kalkulation neuer Anlagen und den Schutz bereits getätigter Investitionen.

Das Rechtsgutachten und der Verbändeappell sind hier abrufbar.

Unterzeichner des Appells

Den Appell unterzeichnet haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund Deutschland, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e. V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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