Redispatch-Verfahren in Deutschland: Bundesnetzagentur bessert nach

Ein Wald von Strommasten und Stromleitungen, die Bundesnetzagentur und das BMWE wollen das Redispatch-Verfahren in Deutschland neu aufstellen.Foto: SNEHIT PHOTO / stock.adobe.com
Redispatch soll Netzüberlastungen verhindern. Dafür wird die Einspeisung vor einem Engpass reduziert und an anderer Stelle ausgeglichen.
Die Bundesnetzagentur will mit einer neuen Festlegung beim Redispatch nachbessern. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt die Pläne, sieht jedoch für einem verlässlich funktionierenden Redispatch nach wie vor erhebliche technische und organisatorische Defizite.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet an einer Festlegung zur Kostenerstattung bei Redispatch-Maßnahmen ohne gezielten bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt daher die Pläne der Bundesnetzagentur, klarere Regelungen zur Kostenerstattung im Redispatch vorzugeben und von Netzbetreibern rechtzeitige Redispatch-Meldungen einzufordern. Der Verband kritisiert aber grundsätzlich, dass die neuen BNetzA-Regeln zwar einzelne Fehler korrigieren, aber am falschen kostenbasierten Redispatch-Ansatz festhalten. Denn der europäische Rechtsrahmen sieht marktbasierte Verfahren vor. Die Bundesregierung hat mit dem Netzpaket dem Bundestag allerdings einen gesetzlich geregelten Redispatch-Vorbehalt vorgelegt, so dass die rechtliche Grundlage des gesamten deutschen Redispatch-Systems auf den Prüfstand kommen könnte.

Der deutsche Redispatch ist laut BNE seit Jahren eine einzige Baustelle. Eine neue BNE-Analyse zeigt: Fünf Jahre nach Einführung des Redispatch 2.0 bestehen erhebliche Defizite bei Steuerung, Datenaustausch und Abrechnung. Redispatch soll Netzüberlastungen verhindern. Dafür wird die Einspeisung vor einem Engpass reduziert und an anderer Stelle ausgeglichen. Seit Oktober 2021 bindet man auch dezentrale Erzeugungsanlagen systematisch in dieses vorausschauende Engpassmanagement ein. Doch fehlerhafte Anlagendaten, komplizierte IT-Prozesse und unzureichende Steuertechnik auf VNB-Ebene behindern die Umsetzung laut BNE bis heute.

Redispatch scheitert an technischen Grundlagen der Verteilnetzbetreiber

Der BNE kritisiert, dass die verbreitete Funkrundsteuertechnik ohne Rückkanal offen lässt offen, ob man die Steuerbefehle der Netzbetreiber tatsächlich umsetzt. Der Steuerbarkeitscheck der Übertragungsnetzbetreiber von 2025 zeigt darüber hinaus erhebliche Lücken: Nur bei 73 Prozent der installierten Photovoltaik-Leistung und 86 Prozent der Windleistung war die Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber nachgewiesen. Bei Anlagen zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt waren es über alle Energieträger lediglich 57 Prozent.

Die Netzbetreiber hatten nicht nur bei der Steuerung der Anlagen, sondern insbesondere beim Bilanzausgleich Schwierigkeiten. Jahrelang galt eine „BDEW-Übergangslösung“: Wo Netzbetreiber den vorgesehenen bilanziellen Ausgleich nicht leisten, übernehmen ihn die Bilanzkreisverantwortlichen, häufig Direktvermarkter. Sie müssen die durch Abregelungen fehlenden Strommengen ausgleichen. Kommen die notwendigen Informationen verspätet oder fehlerhaft an, entstehen zusätzliche Kosten und Preisrisiken für die Direktvermarkter von Solarstrom und Windenergie.

Der aktuelle Festlegungsentwurf der BNetzA greift diese Problematik auf und sieht vor, Direktvermarkter für entstehende Aufwendungen zu entschädigen sowie die Rechtzeitigkeit der Informationen, insbesondere der sogenannten Redispatch-Signale, zu verbessern. Die grundlegenden Probleme bei Steuerung und Datenaustausch sowie die Risikoverlagerung in den Markt bleiben jedoch bestehen. „Es ist richtig, Netzbetreiber stärker für die Qualität ihrer Steuerungsbefehle in Redispatch verantwortlich zu machen. Wer in die Stromerzeugung eingreift, muss zuverlässig steuern, rechtzeitig informieren und korrekt abrechnen. Fünf Jahre nach dem Start von Redispatch 2.0 sollte das eigentlich selbstverständlich sein“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE.

Geplanter Redispatch-Vorbehalt birgt rechtliche Risiken

Die Stiftung Umweltenergierecht sieht zusätzlich erhebliche europarechtliche Risiken beim nun geplanten Redispatch-Vorbehalt. Verlieren Anlagenbetreiber Entschädigungsansprüche, wächst ihr wirtschaftlicher Anreiz, Abregelungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei könnten auch die Voraussetzungen der Eingriffe, die Auswahl der Anlagen sowie Umfang und Dauer der Maßnahmen auf den Prüfstand kommen. Der Streit könnte damit weit über einzelne Zahlungsansprüche hinausreichen. Die mangelhafte Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber dürfte zusätzliche Streitigkeiten darüber auslösen, ob man die Abregelungen korrekt angeordnet, umgesetzt und abgerechnet hat.

Der BNE fordert daher anstelle eines Redispatch-Vorbehalts zunächst die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Redispatch zu schaffen. Es brauche nachweisbar funktionierende Steuerung durch Netzbetreiber, einheitliche Daten, automatisierte Abrechnung und verbindliche Qualitätsstandards mit wirtschaftlichen Folgen auch für die Netzbetreiber. Zudem sollten Speicher konsequent in praktikable Redispatch-Prozesse eingebunden werden. Insbesondere sollte die Bundesnetzagentur ein marktbasiertes Redispatch-Verfahren in Deutschland ermöglichen, wie es der europäische Rechtsrahmen grundsätzlich vorsieht.

„Vermeidbare Fehler der Netzbetreiber im Redispatch müssen Folgen haben. Wir brauchen eine flächendeckend funktionierende Netzsteuerung, die Erneuerbare und Speicher zuverlässig einbindet und Risiken sachgerecht kompensiert“, so Busch.

Die neue Hintergrundanalyse des BNE zum Redispatch-Verfahren in Deutschland ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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