SFV: Solarspitzengesetz bremst Bürgerenergie

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) kritisiert, dass mit dem Solarspitzengesetz die Politik auf komplizierte Vorschriften und neue Hürden setzt. Jahrzehntelanges Zögern hätte zu einem Speicher-Desaster geführt, das der Bund nun mit fragwürdigen Eingriffen ausbügeln will. „Verursacht wurde dieses Speicher-Desaster von der schwarz-roten Bundesregierung. 2014 setzte man auf die damalige Studie der Agora Energiewende, in der dargelegt wurde, dass Stromspeicher erst bei einem Stromanteil von 60 Prozent erneuerbaren Energien gebraucht würden“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. So wurde der Ausbau netzdienlicher Speicher verschlafen, was nun in Zeiten hoher Solar- oder Windeinspeisung zu kurzzeitigen Stromüberschüssen führt.
Die jüngsten Änderungen im Energierecht, die am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurden, markieren eine neue Strategie im Umgang mit Stromüberschüssen und negativen Strompreisen. Photovoltaik-Anlagen ab 2 Kilowatt mit intelligentem Messsystem erhalten in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr. Zwar bietet der Gesetzgeber einen Ausgleich nach 20 Jahren an, doch dieses Modell überzeugt den SFV nicht. Außerdem müssen Betreiber:innen neu installierter Solaranlagen bis 100 Kilowatt, die eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erhalten, die maximale Wirkleistungseinspeisung ihrer Photovoltaik-Anlagen auf 60 Prozent begrenzen – zumindest so lange, bis der Rollout von intelligenten Messsystemen auch bei ihnen angekommen ist. Für Betreiber:innen ohne Speicher bedeutet die 60%-Kappung erhebliche wirtschaftliche Einbußen, die laut Berechnungen des Unternehmens 1Komma5° mehr als 20 Prozent betragen. Somit steuert der Bund nach Einschätzung des SFV den Ausbau der Photovoltaik zwar regulatorisch, aber auf Kosten des Ausbaus der Bürgerenergie in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Solarspitzengesetz macht Investitionen unattraktiver
“Nicht alle möchten zusätzlich noch einen Speicher anschaffen”, sagtTaalke Wolf, PV-Expertin beim SFV. „Auch die enorme Kostensteigerung der Zähler macht Investitionen leider unattraktiver ⎼ vor allem im Mehrfamilienhaus.“ Hintergrund ist die deutliche Anhebung der Preisobergrenzen für Smart Meter Gateways und die Festlegung, dass bei Mieterstrom für alle Zähler im Haus die gleichen, erhöhten Messkosten anfallen. „Solange sich hier nichts ändert, bleibt die flächendeckende Energiewende für Millionen Menschen in Deutschland auf der Strecke“, so Wolf. Besonders betroffen sei die im letzten Jahr im Solarpaket 1 beschlossene vereinfachte Abrechnung über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die durch die neuen Regelungen nun deutlich teurer wird.
Statt Bürgerenergie auszubremsen, braucht es effektive Lösungen: Statt die Einspeiseleistung künstlich zu beschränken und abzuregeln, müsse der Bund Anreize für eine bessere Netzintegration der Erneuerbaren schaffen. Etwa durch die konsequente Abschaltung unflexibler Kohle- und Atomkraftwerke, den Rückbau fossiler Heizungen und Ersatz durch Wärmepumpen, die gezielte Förderung von Langzeitspeichern, den Ausbau den Elektromobilität und bidirektionaler Lademöglichkeiten sowie die Nutzung vorhandener Flexibilitäts-Möglichkeiten von Biogasanlagen. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland setzt sich seit den Anfängen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für eine dezentrale und bürgernahe Energieversorgung ein. Doch das neue Solarspitzengesetz könnte den Fortschritt der Bürgerenergie hemmen, anstatt die dringend erforderliche Entbürokratisierung und den Ausbau langfristiger Speicherlösungen zu fördern.
Andere Stimmen aus der Branche sehen das Solarspitzengesetz positiv. 1Komma5°-CEO Philipp Schröder sieht in dem Gesetz einen notwendigen Paradigmenwechsel. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt das Gesetz. Für den Bundesverband des Solarhandwerks sind jedoch Praxisfragen nach wie vor ungeklärt.
Quelle: SFV | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH