Ausschreibungen: PV auf Gebäuden unterzeichnet – Biomasse gefragt
Foto: AlexGo / stock.adobe.comDie Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 zeigten bei Photovoltaik (PV) und Biomasse ein gemischtes Bild. So erteilte die BNetzA für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden mit 281 Megawatt (MW) weniger Zuschläge als möglich gewesen wären. Zwar gingen für die ausgeschriebene Menge von 283 MW 140 Gebote in einem Volumen von 310 MW ein. Die Behörde habe davon aber 19 Gebote mit einem Umfang von 29 MW ausgeschlossen. Somit ließ sie 121 Gebote zu, die auch alle einen Zuschlag erhielten.
In diesem Zuge stieg auch der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert an. Er liegt mit 9,66 ct/kWh oberhalb des Wertes der Vorrunde (9,22 ct/kWh). Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen in einer Range zwischen 8,28 ct/kWh und 10,40 ct/kWh.
Regional gingen die meisten Zuschläge an Projekte in Bayern (59 MW, 19 Zuschläge), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (57 MW, 29 Zuschläge), Brandenburg (32 MW, 12 Zuschläge) und Baden-Württemberg (31 MW, 9 Zuschläge).
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 813 Megawatt (MW) wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. Es konnten 692 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. 87 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
815 MW Biomasse
Für Biomasse-Anlagen gingen hingegen mit 940 MW deutlich mehr Gebote ein als der ausgeschriebenen Menge von 813 MW gegenüberstand. Die BNetzA erteilte 692 Zuschläge. Davon entfielen 33 mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,00 ct/kWh bis 19,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,11 ct/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 ct/kWh.
Das größte Zuschlags-Volumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63 Zuschläge).
Bei dieser Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen vor dem Gebotstermin beihilferechtlich genehmigt. Das Biomassepaket ist ein Element der EEG-Novelle aus dem Februar 2025 und regelt unter anderem die Förderung von Biogasanlagen neu.
In diesem Zuge erhalten nur noch Anlagen eine Förderung, die flexibel betrieben werden können. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom. Zusätzlich erhöhte sich das ausgeschriebene Volumina.
Quelle: BNetzA| www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH